Wie Sie Kredite steuerlich geltend machen?

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Der überwiegende Teil der deutschen Verbraucher hat gar kein Problem damit, Kredite aufzunehmen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken oder Immobilien, Autos, Telekommunikation und Konsumgüter zu finanzieren. Die enorme Bandbreite der Kredite wirft auch einen Blick auf die Möglichkeit, das Darlehen von der Steuer abzusetzen. Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wie Verbraucher von Kreditkosten profitieren?

Laut Aussage der SCHUFA liefen in den letzten Jahren weit über 17 Millionen Ratenkredite. Wobei es bei dem überwiegenden Teil, nämlich bei 97 % der Kreditnehmer niemals zu Problemen mit der Rückzahlung kommt. Geht es um das Absetzen der Kreditkosten von den Steuern, tappen viele Kreditnehmer im Tal der Ahnungslosen. Unter gewissen Umständen und Voraussetzungen ist es ohne Weiteres möglich, die anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen.

Im Prinzip sind Immobilienbesitzer bei einem Verkauf oder bei der Vermietung eines Hauses dazu berechtigt, die Kreditzinsen von der Steuer abzusetzen. Diese werden in den Bereich der Werbungskosten eingerechnet. In diesem Bereich zählen die Zinsen des Kredits hinein sowie Kosten, die für das Dach und die Reparatur des Hauses anfallen. Schließlich würde dadurch der Immobilienwert steigen und die weiteren Einnahmen absichern. Nur wer wirklich auf Grundlage der Immobilie zu Einnahmen kommt, ist dazu berechtigt, die Kreditzinsen abzusetzen.

Über einen Online-Kreditvergleich wird das Beantragen, das Vergleichen und Gegenüberstellen unterschiedlicher Kredite und Bankinstitute immer einfach. Im Prinzip müssen die Nutzer nichts weiter tun, als den Nettokreditbetrag, die gewünschte Laufzeit und den Verwendungszweck auszuwählen, um ein kompaktes Angebot zusammenzustellen. Doch wie steht es um die Chancen, bei der Steuererklärung ein dickes Plus mitzunehmen?

Wie Zinsen von der Steuer absetzen?

Es versteht sich von selbst, dass Privatkredite, zum Beispiel für eine Hochzeit oder die Anschaffung eines Familienautos, keinesfalls von der Steuer abzusetzen sind. Für alle anderen Kredite benötigen Kreditnehmer immer eine ordentliche Rechnung und den Nachweis, dass daraus Einkünfte erzielt werden. Kauft sich zum Beispiel ein Verbraucher einen Computer, den er für die Arbeit benötigt, kann er diese Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören dann auch mögliche Kreditzinsen.

ACHTUNG: Anschaffungen über 410 ,- gehen in den Bereich der AfA über und werden als Abschläge jährlich geltend gemacht.

Was sind Betriebsausgaben und Werbungskosten?

Grundsätzlich lassen sich die Kreditkosten im Bereich der Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend machen. Vorausgesetzt diese Ausgaben geraten nicht in Konflikt mit einem privaten Verwendungszweck. Hier ist der Fiskus sehr schnell, wenn es um die Sperrung geht.

Eines der Paradebeispiele ist zum Beispiel die Berufsbekleidung von Bankern, die Anzug, Krawatte, Hemd und Hose auch im privaten Bereich tragen. Oftmals ist das ein Ausschlusskriterium, um die Ausgaben für die Bekleidung steuerlich geltend zu machen. Wobei gerade die Zinsen aus den privaten Darlehen in dem Bereich der besonderen Belastungen fallen.

Immobilienkauf und Steuererklärung: Mischkalkulation

Die Mischkalkulation beim Kauf und Erwerb der Immobilie macht in vielen Fällen Sinn. Insbesondere wenn ein anderer Teil der Immobilie gewerblich genutzt wird. Hier ist darauf zu achten, die jeweiligen Gutschriften und Darlehenssummen auf einem gesonderten Konto entgegenzunehmen, um die Ausgaben konkret zuordnen zu können. Obendrein ist es empfehlenswert, von Handwerkern gesonderte Rechnungen für den gewerblichen Bereich einer Immobilie zu verlangen.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Privatkredit aufzunehmen, sollte dieser direkt der entsprechenden Immobilie zuzuordnen sein. Beim Kauf oder Neuerwerb von Häusern und Immobilienmarktes können Verbraucher zudem zwei getrennte Darlehensverträge für die beiden Bauteile beantragen. Zu vermeiden ist im Gegenteil eine gemeinsame Aufführung von Fremdmitteln und Eigenmitteln auf einem Konto.

Für Freiberufler und Selbstständige interessant: Bei Privatkrediten für Firmenwagen, Laptop, Kommunikationselektronik oder Ausgaben für die Arbeit lassen sich die Zinsen vollends geltend machen. Möchten Sie zum Beispiel die Zinsen für einen Autokredit steuerlich geltend machen, muss mit dem Fahrzeug Einnahmen erzielt werden. Gerade bei Außendienstmitarbeitern ist dies zum Beispiel der Fall. Privatleute hingegen können die Zinsen ihrer Autokredite nicht geltend machen.

Nicht zu vernachlässigen sind die Ausgaben für Versicherungen, Grundsteuer, Nebenkosten, Abschreibungen ebenso wie die Finanzierungskosten.

Zinsen absetzen für die Zweitwohnung

Eine weitere Möglichkeit, Kredite steuerlich geltend zu machen, bietet sich bei Darlehen für eine Zweitwohnung und Aufwendungen, die in Verbindung mit

• Umzugskosten,
• Maklerprovisionen,
• Renovierungen,
• Miete oder Nebenkosten stehen.

Was beachten bei der Steuererklärung?

In jedem Fall ist es hilfreich, vor einer Anschaffung oder der Unterschrift unter einen Privatkredit, vorab mit dem Steuerberater über die weiterführenden Möglichkeiten zu sprechen. Obendrein gewährleisten öffentliche Anlaufstellen, wie zum Beispiel die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. eine konkrete Hilfestellung bei Fragen zur Lohnsteuer.

Oftmals gibt es lukrative Möglichkeiten, die Zinsen der Privatkredite auch steuerlich geltend zu machen. Doch kennt der Fiskus keine Gnade, wenn seine Vorgaben in einem gesetzten Orientierungsrahmen vernachlässigt werden. Im Zweifelsfall werden die Werbungskosten oder Betriebsausgaben nicht akzeptiert. Insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern bieten sich hier vielfältige Chancen ebenso wie Bauherren, die eine Immobilie zum Teil als Arbeitsfläche oder als zu vermietende Wohnung nutzen.

Hier gehören die Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen, das in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, selbstverständlich zu den Kosten, die sich geltend machen lassen.

7 Kommentare zu “Wie Sie Kredite steuerlich geltend machen?”:

  1. heinz Lange

    Wir mussten eine neue Küche kaufen, die an zwei Tagen von der Firma aufgebaut wurde.
    ist es möglich beim Finanzamt davon etwas abzusetzen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Heinz,

      Ausgaben, die im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung stehen, können steuerlich i.d.R. nicht geltend gemacht werden. Von dieser Regelung wird nur abgewichen, wenn die Aufwendungen den Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen zugeordnet werden können oder aber die Ausgaben als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Petra Heimann

    Wie kann ich einen Darlehensvertrag steuerlich geltend machen? Der Darlehensvertrag ist aus einem Wohnungskauf im Jahr 1998, die Wohnung wurde 2016 wieder verkauft, aber der Darlehensvertrag muss noch abgezahlt werden. Kann ich die Zinsen aus diesem Darlehensvertrag steuerlich geltend machen? Und wenn ja, wo kann ich diese in der Steuererklärung eintragen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Petra,

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. J. Vogel

    Was ist bei der Absetzung von Schuldzinsen zu beachten, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag zwischen zwei Privatleuten (ohne Einschaltung einer Bank oder eines Vermittlers) abgeschlossen wurde?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo J.Vogel,

      die Einkünfte aus privaten Kreditverträgen sind steuerpflichtig und müssen in der Anlage KAP als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Es macht keinen Unterschied, ob Sie das Geld an Freunde oder an Fremde verleihen. Die Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer von 25_% plus dem Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und ggf. der Kirchensteuer.

      Der Schuldner kann die Schuldzinsen ggf. auch in seiner Steuererklärung geltend machen, wenn diese der Erzielung von Einkünften dienen. Beispiel: Der Kredit wurde für den Kauf einer Immobilie verwendet, die nach dem Kauf vermietet wird. In diesem Fall können die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften in der Anlage V geltend gemacht werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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