Feldhilfen
Aktuell zuständiges Finanzamt
Wählen Sie hier das Finanzamt aus, in dessen Bezirk die Ehefrau bei der Abgabe der Steuererklärung wohnt. Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d.h. wenn die Ehefrau während des Jahres umgezogn ist, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.
Die von Lohnsteuer kompakt verwendetet Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundesamtes für Finanzen, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind. In Klammer finden Sie auch die so genannte Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer), deren letzte Stellen auch zugleich den ersten Zahlenblock der Steuernummer bilden.
Hat die Ehefrau von Ihrem aktuellen Finanzamt bereits eine Steuernummer erhalten?
Wählen Sie "Ja", wenn die Ehefrau bereits vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten hat. Die Steuernummer ist zum Beispiel auf dem letzten Steuerbescheid zu finden.
Haben Sie noch keine Steuernummer von Ihrem aktuell zuständigen Finanzamt, wählen Sie bitte "Nein" aus. Es wird dann automatisch eine neue Steuernummer für Sie beantragt.
Ist nach einem Umzug ein neues Finanzamt für Sie zuständig, erfassen Sie bitte hier nicht Ihre alte Steuernummer.
Bankname
Bitte geben Sie den Namen der Bank und den Ort des Kreditinstitutes der aktuellen Bankverbindung an.
Steuererstattungen erhalten Sie vom Finanzamt immer auf das hier angegebene Konto überwiesen.
Ist der Name der Bank und die Ortsbezeichnung länger als 26 Zeichen, kürzen Sie die Angaben bitte in geeigneter Weise ab.
Wir beantragen, die Aufwendungen immer Verhältnis 50:50 aufzuteilen!
Wählen Sie aus, wie die außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben und Steuerermäßigungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen auf die Ehepartner verteilt werden sollen:
Wählen Sie "nein" wenn die Aufwendungen entsprechend der geleisteten Zahlungen dem Ehepartner zugeordnet werden sollen. Demjenigen, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, werden auch die Kosten in der Steuererklärung zugeordnet.
Wählen Sie dagegen "ja", werden die Aufwendungen unabhängig von der tatsächlichen Zahlung jeweils zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.
Wir wollen eine andere Aufteilung der Kosten als 50:50 beantragen.
Geben Sie an, ob Sie eine andere Aufteilung als 50:50 für den Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Kind für Schulgeldzahlungen berücksichtigt werden soll.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt. In diesem Fall wählen Sie bitte "nein" aus.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen, indem Sie "ja" auswählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosenb Antrag.
Anteil in Prozent (Ehemann) (max. 100 Prozent)
Geben Sie hier bitte in Prozent an, zu welchem Anteil der Höchstbetrag für den Ehemann berücksichtigt werden soll.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosenb Antrag.
Anteil in Prozent (Ehefrau)
Abhöngig von dem prozentualen Anteil des Ehemanns wird hier der Anteil am Höchstbetrag für die Ehefrau berechnet und angezeigt.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosenb Antrag.
Anteil in Prozent (Ehemann) (max. 100 Prozent)
Geben Sie hier bitte in Prozent an, zu welchem Anteil der Höchstbetrag für den Ehemann berücksichtigt werden soll.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosenb Antrag.
Anteil in Prozent (Ehefrau)
Abhöngig von dem prozentualen Anteil des Ehemanns wird hier der Anteil am Höchstbetrag für die Ehefrau berechnet und angezeigt.
Der Höchstbetrag wird grundsätzlich auf beide Elternteile hälftig aufgeteilt.
Sie können aber auch eine beliebige andere Zuordnung wählen. So kann z. B. der Ehemann 100% des Höchstbetrages für sich beanspruchen. Fügen Sie in diesem Fall Ihrer Steuererklärung einen gemeinsamen formlosenb Antrag.