ELSTER – Die elektronische Steuererklärung

Beim Stichwort „ELSTER“ denken Sie eher ans Finanzamt als an einen schwarz-weißen Rabenvogel? Dann gehören Sie womöglich zu den 15,2 Millionen Menschen, die Ihre Steuererklärung im letzten Jahr übers Internet abgegeben haben. Denn ELSTER steht in der Sprache der Finanzverwaltung für Elektronische Steuererklärung. Seit fast 10 Jahren können Bürger ihre Steuererklärung nicht nur am Rechner ausfüllen, sondern auch digital versenden. Auch wenn Sie Steuersoftware nutzen oder Ihre Steuererklärung online über Lohnsteuer kompakt ausfüllen, kommen sie mit Elster in Berührung, nämlich dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt schicken wollen.

Was kann ELSTER?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen der Software ElsterFormular und dem Portal ElsterOnline. Beider Varianten sind kostenlos und beide bieten zunächst einmal das Gleiche: Formulare, mit denen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Unternehmer ihre Steuererklärungen machen können. Außerdem gibt es weitere Formulare und Anträge, die digital übermittelt werden können, etwa die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und bei ElsterFormular auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wenn Sie sich auf ElsterOnline registriert haben, können Sie zudem in Ihrem persönlichen „Postfach“ prüfen, ob beispielsweise Nachrichten vom Finanzamt an Sie vorliegen.

ElsterFormular muss jedes Jahr neu heruntergeladen werden und funktioniert nur auf Windows-Rechnern. Wenn Sie ein anderes Betriebssystem nutzen, kommen Sie um ElsterOnline also kaum herum. Oder Sie nutzen eine plattformunabhängige Software wie z.B. Lohnsteuer kompakt. Haben Sie einen Mac, brauchen Sie dafür den Chrome-Browser, auf Linux läuft ElsterOnline nur mit dem Firefox.

 Wie funktioniert die Registrierung?

Ihre Steuererklärung können Sie nicht einfach per E-Mail an das Finanzamt senden, schließlich handelt es sich um sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Elster bietet deshalb mehrere Sicherheitszertifikate für die Datenübertragung an. Für Privatanwender ist die kostenlose ElsterBasis-Version in der Regel ausreichend. Dieses Zertifikat können Sie über ElsterOnline beantragen.Halten Sie dafür auch Ihre Steuernummer oder die Steuer-ID bereit. Per Post wird Ihnen ein dann Aktivierungscode zugeschickt, mit dem Sie sich auf dem Elster Portal anmelden können. Dann wird automatisch ein Sicherheitszertifikat erzeugt, das Sie auf Ihrem Rechner speichern. Wenn Sie sich später einloggen wollen, brauchen Sie das Zertifikat und wenn Sie die Steuererklärung später an das Finanzamt übermitteln, ersetzt das Zertifikat Ihre Unterschrift.

Tipp: Planen Sie ein paar Tage Vorlauf ein, wenn Sie noch nicht bei Elster registriert sind und demnächst Ihre Steuererklärung abgeben wollen. Bedenken Sie außerdem, dass Sie sich nur auf dem Rechner beim Elster Portal anmelden können, auf dem das Zertifikat gespeichert ist.

Ersetzt ElsterOnline oder ElsterFormular eine gute Steuersoftware?

Die Tage, als Elster einfach nur die Steuererklärungsvordrucke 1:1 auf dem Rechner abgebildet hat, sind vorbei. Elster wirkt inzwischen eher wie eine handelsübliche Steuersoftware, bei der Sie sich Schritt für Schritt durch die für Sie nötigen Formulare arbeiten. Die Benutzerführung ist allerdings nicht so ausgefeilt wie bei kommerziellen Programmen.

Der entscheidendste Unterschied ist aber, dass weder ElsterOnline noch ElsterFormular darauf abzielen, dass Sie als Steuerzahlen auch wirklich Steuern sparen. Es gibt zwar Erklärungstexte zu den jeweiligen Feldern, die gehen aber auch nicht viel weiter als der Bogen mit den Ausfüllhinweisen zur Steuererklärung auf Papier. Bei Fragen können Sie sich im ELSTER-Forum schlau machen und hoffen, dass anderen Steuerzahler bei Fragen weiterhelfen. Wenn Sie zusätzliche Erläuterungen zu den einzelnen Feldern brauchen, und darüber hinaus Tipps oder Optimierungsmöglichkeiten suchen, sollten Sie sich nicht allein auf ElsterFormular verlassen, sondern besser auf Steuersoftware oder die Online Steuererklärung Lohnsteuer kompakt setzen. Auch hier werden die Daten am Ende über die ELSTER-Schnittstelle elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen, allerdings wird das Ausfüllen vorher einiges einfacher.

Welche Belege sind nötig?

Im besten Fall können Sie sich Belege sparen, wenn Sie die Steuerklärung elektronisch abgeben. Quittungen über Arbeitsmittel oder Nachweise von Beiträgen an Berufsverbände sowie Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen müssen Sie nur einreichen, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Bei bestimmten Ausgaben ist das regelmäßig der Fall. Wenn Sie etwa beruflich bedingte Umzugskosten geltend machen oder erstmals doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer absetzen wollen, können Sie die entsprechenden Nachweise auch gleich einschicken. Pflicht sind unter anderem die Nachweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, für geleistete Altersvorsorgebeiträge oder Kinderbetreuungskosten. Auch auf Spendennachweise können Sie bei elektronischer Übermittlung der Steuerdaten nicht verzichten.

Welche Vorteile bietet ELSTER gegenüber der Steuererklärung auf Papier?

Ausdrucken und abschicken können Sie sich dank ELSTER-Vefahren sparen. Das ist aber nicht der einzige Vorteil, den das Elster-Verfahren gegenüber der Steuererklärung auf dem Papier bietet. Wenn Sie bei der handschriftlichen Steuererklärung Angaben vergessen oder versehentlich falsche Zahlen eintragen, fällt das erst im Finanzamt auf. Bei ELSTER können Sie die Steuererklärung dagegen nur abschicken, wenn Ihre Eingaben nachvollziehbar und vollständig sind. Außerdem können Sie sich schon vor dem Versenden anzeigen lassen, wie viel Geld Sie voraussichtlich zurückbekommen oder nachzahlen müssen.

Wenn Sie eine Steuererstattung erwarten, ist die Abgabe per ELSTER auf jeden Fall von Vorteil für Sie. Denn elektronisch abgegebenen Steuererklärungen werden beim Finanzamt bevorzugt bearbeitet, Sie kommen also schneller an Ihr Geld. Ein weiterer Vorteil: Viele Belege, die Sie bei der handschriftlichen Steuererklärung mit einreichen müssten, können Sie sich sparen. Das gilt zum Beispiel für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und für Nachweise von Werbungskosten und Versicherungsbeiträgen. Solche Belege müssen Sie nur auf Nachfrage einschicken.

 

9 Kommentare zu “ELSTER – Die elektronische Steuererklärung”:

  1. Renate Hoffmann

    ich bin Rentner seit 2016 und mein Mann ist 2014 gestorben was für eine Steuererklärung muss ich ab geben.
    Zusammenveranlagung?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Rente,

      das hängt von der Höhe Ihrer Rente, dem Rentenbeginn der beiden Renten und den restlichen Einkünften ab.

      Rentner müssen immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 8.652 Euro (2016 für Ledige, 2015: 8.472 Euro) bzw. 17.304 Euro (2016 für Verheiratete, 2015: 16.944 Euro) übersteigt. /texte/2023/310/

      Wenn Sie beispielsweise 14.160 Euro Rente im Jahr 2016 erhalten haben, beträgt der steuerpflichtiger Anteil der Rente bei einem Rentenbeginn im Jahr 2015 9.912 Euro. In diesem Fall müssten ein lediger Rentner eine Steuererklärung abgeben. Den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente können Sie mit unserem Rechner für die Rentenbesteuerung ermitteln.

      Im Jahr nach dem Tod eines Ehepartners besteht die Möglichkeit, noch einmal die Zusammenveranlagung mit dem verstorbenen Ehepartner zu wählen, wenn die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung zum Todeszeitpunkt vorgelegen haben. Gnadensplitting wird auch Witwensplitting genannt. Der überlebende Ehegatte wählt zwar die Einzelveranlagung für Ledige nach § 25 EStG, bei der aber ausnahmsweise und letztmals der günstige Splittingtarif angewandt wird (sog. Gnadensplitting nach § 32a Abs. 6 Nr. 1 EStG).

      Die Steuerschuld errechnet sich dann auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens (vereinfacht gesagt: Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben). Sie können aber einfach mal unseren Einkommenssteuer-Rechner ausprobieren. Der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Steuerschuld an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Matthias Schmitz

    „Welche Vorteile bietet ELSTER gegenüber der Steuererklärung auf Papier?
    – Ausdrucken und abschicken können Sie sich dank ELSTER-Vefahren sparen. …“
    Guten Tag,
    hat sich da etwas geändert? Ich musste doch immer eine Zusammenfassung unterschrieben einsenden an mein Finanzamt?
    Danke im Voraus, viele Grüße.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Mattias,

      bei Lohnsteuer kompakt können Sie neben der Abgabe der klassischen PDF-Formular auch verschiedene Varianten der elektronischen Abgabe nutzen. Dabei gibt es auch die Möglichkeit der zertifizierten Abagbe Ihrer Steuererklärung, bei der dann die komprimierte Steuererklärung nicht mehr separat ausgedruckt, unterschrieben und eingereicht werden muss.

      Ihre möglichen Abgabearten bei Lohnsteuer kompakt im Überblick:

      Online-Abgabe ohne persönliches Zertifikat
      Geben Sie Ihre Steuererklärung ohne Ausdrucken sicher und elektronisch beim Finanzamt ab. Der elektronische Versand Versand erfolgte mit dem Portal-Zertifikat der forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt. Sie erhalten eine Sendebestätigung Ihrer Daten.

      Online-Abgabe mit persönlichem Zertifikat
      Geben Sie Ihre Steuererklärung ohne Ausdrucken sicher und elektronisch mit ihrem persönlichen Zertifikat beim Finanzamt ab. Sie erhalten eine Sendebestätigung Ihrer Daten.

      Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung
      Geben Sie Ihre komprimierte Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben beim Finanzamt ab. Vorab übermitteln Sie Ihre Daten sicher und elektronisch an das Finanzamt.

      Papier-Abgabe der ausgefüllten Steuerformulare
      Geben Sie Ihre Steuererklärung mit fertig ausgefüllten amtlichen Steuerformularen ab. Es erfolgt keine elektronische Übermittlung Ihrer Daten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. johanna Spaethe

    GutenTag

    Habe die Lohnsteuererklärung für 21 fertiggestellt und am 2. November 22 ist der Betrag dafür von 29.95 an PayPal bei mir abgebucht.

    Heute erhielt ich eine Abmahnung bzw Erinnerung vom Finanzamt.

    Was ist hier falsch gelaufen?

    Freundliche Grüße

    Johanna Spaethe

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Johanna,

      wenn Sie Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer-kompakt bearbeitet haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  4. Heinz Hermann Lickert

    Bitte überarbeiten sie den Text. Denn mittlerweile funktioniert seit einigen Jahren die Browserversion sehr gut unter Linux Debian und seinen Derivaten mit dem Chromium.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Heinz,

      ElsterFormular wurde Ende 2020 eingestellt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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