Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
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Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.

Das Finanzministerium NRW empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Dies biete besonders für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger zahlreiche Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben und die Daten können vom Finanzamt so direkt und schnell weiterverarbeitet werden.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten von Lohnsteuer kompakt als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Deutschlands schnellste Finanzämter 2018

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.

Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.

Steuererklärung für 2018: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. In unserem Beitrag „Steuererklärung für 2018: Das ist neu“ finden Sie unter anderem die wichtigsten Neuerungen zum aktuellen Steuertarif und den neuen Regeln zur Familienförderung.

Verlängerung der Abgabefristen ab 2019

Für die Steuererklärung 2018 werden die Abgabefristen allgemein und gesetzlich verlängert. Auch für beratene Steuerbürger wird nun eine gesetzliche Fristverlängerung eingeführt (§ 149 AO, geändert durch das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ vom 18.7.2016). Die Neuregelung ist erstmals anzuwenden für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen (§ 10a Abs. 4 Einführungsgesetz zur AO).

Künftig gelten folgende gesetzliche Abgabefristen:

  • Für Bürger, die ihre Steuererklärung selber anfertigen, verlängert sich die Abgabefrist um 2 Monate vom 31. Mai auf den 31. Juli des Folgejahres, d.h. erstmals für das Jahr 2018 bis zum 31.7.2019 (§ 149 Abs. 2 AO).
  • Bürger, die von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten werden, bekommen ebenfalls zwei Monate mehr Zeit zur Abgabe ihrer Erklärung. Während nach dem bisherigen „Fristenerlass“ eine Fristverlängerung über den 31. Dezember des Folgejahres nur aufgrund begründeter Einzelanträge möglich war, besteht nunmehr Zeit bis Ende Februar des Zweitfolgejahres, d.h. für das Jahr 2018 bis zum 28.2.2020 bzw. 2.3.2020. Damit wird den beratenden Berufen mehr Zeit gegeben und außerdem für kontinuierlichere Auslastung der Berater und ihrer Mitarbeiter gesorgt (§ 149 Abs. 3 und 4 AO).

Allerdings können die Finanzämter unter bestimmten Voraussetzungen die Steuererklärung vorab anfordern, um bei Bedarf eine kontinuierliche Abgabe von Steuererklärungen zu ermöglichen (§ 149 Abs. 4 AO).

 

Abgabefristen für die Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2017 31.12.2021 31.05.2018
(31.12.2018)
Für das Steuerjahr 2018 31.12.2022 31.07.2019
(29.02.2020)
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
(28.02.2021)

 

17 Kommentare zu “Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018”:

  1. Birgit Küthe

    Einkommensteuerbescheid dauern immer noch viel zu lange…1.8.abgegebenen, bis heute keine Antwort, aber wehe man überschreitet das Abgabedatum, dann wird ein Säumiszuschlag berechnet, da fragt sich so mancher warum,denn es wird ja trotzdem nicht schneller bearbeitet bzw.gearbeitet..

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Roland,

      Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann. Es sind aber durchaus auch deutlich längere Wartezeiten möglich. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken. Die Kontaktdaten zu Ihrem Finanzamt finden Sie in unserer Finanzamt-Suche.

      Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Daniela

    Am 06.07. eingereicht, am 24.09. angefragt, ob eventuell noch Unterlagen fehlen und wie weit der Bearbeitungsstand ist. Ich wurde lediglich um Geduld gebeten, keine weiteren Informationen. Bis heute noch nichts gehört vom Finanzamt.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Daniela,

      Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann. Es sind aber durchaus auch deutlich längere Wartezeiten möglich. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken. Die Kontaktdaten zu Ihrem Finanzamt finden Sie in unserer Finanzamt-Suche.

      Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Silke

    Steuererklärung im März eingereicht. Im Juli telefonisch den Bearbeitungsstand abgefragt. Ich solle Geduld haben. Keine weiteren Angaben. Bis heute nichts!

  4. Kersten Tackmann

    Am 03.04. wurde meine Steuererklärung über den Lohnsteuerhilfeverein eingereicht. Im September habe ich dann telefonisch nach dem Bearbeitungsstand gefragt. Ich erhielt lediglich die Auskunft, die Bearbeitung kann noch dauern. Ich habe bis heute 01.11.2019 keinen Bescheid erhalten.

  5. Gabriela

    Meine Steuererklärung habe ich Ende Mai bei Finanzamt II in Frankfurt über meinen Steuerberater abgegeben und bis heute keine Info erhalten. Nach telefonischer Rückfrage des Steuerberaters heißt es lediglich dass es derzeit noch dauert. Bis heute 07.11.2019 kein Bescheid eingegangen.

  6. Conny

    Am 05.08.2019 eingereicht, bis heute keinen Bescheid/sonst. Rückmeldung erhalten.
    Meine im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen haben die LSTerklärung am gleichen Tag abgegeben und vor einem Monat schon den Bescheid erhalten. Wie kann das sein?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Conny,

      es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann. Es sind aber durchaus auch deutlich längere Wartezeiten möglich. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.

      Die Kontaktdaten zu Ihrem Finanzamt können Sie übrigens hier suchen und das Finanzamt auch gleich bewerten!

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  7. Tini

    Am 24.5. 19 über Lohnsteuerhilfe elektronisch eingereicht. Nach 6 Monaten Wartezeit noch immer keinerlei Bewegung. Bereite schon für 2019 vor, der kommt dann vielleicht bis Ende 2020. BEEINDRUCKEND!

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