Kredite aus steuerlicher Sicht korrekt behandeln

Manchmal ist es geradezu verlockend, einen Kredit aufzunehmen. Finanzielle Probleme scheinen mit einem Mal verschwunden und die lange gewünschte Investition rückt endlich in greifbare Nähe. Wer einen Kredit aufnimmt, muss die Rückzahlung im Auge behalten. Gerade die Zinsen können die endgültige Rückzahlungssumme in abenteuerliche Höhen treiben. Immer mehr Verbraucher fragen sich daher, ob es eine Möglichkeit gibt, den Kredit steuerlich geltend zu machen. Dieser Beitrag erklärt, welche Kredite von der Steuer absetzbar sind und welche nicht.

 

Zinsen sind absetzbar, Tilgungsbeträge nicht

Ein Darlehen wirkt sich nicht auf das zu versteuernde Einkommen aus. Aus diesem Grund können Tilgungsbeiträge bei der Rückzahlung grundsätzlich nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sie stellen keine Einnahme dar und sind daher auch keine Ausgabe. Der Begriff Tilgung bedeutet, dass der Kreditnehmer lediglich das Geld zurückzahlt, das er bereits erhalten hat. Anders sieht es bei den Zinsen aus, die zusätzlich zu zahlen sind. Diese können, unter bestimmten Voraussetzungen, von der Steuer abgesetzt werden. Dazu ist es notwendig, dass der Kredit für einen bestimmten Zweck aufgenommen wurde, beispielsweise um eine vermietete Immobilie zu modernisieren oder um eine beruflich genutzte Zweitwohnung zu finanzieren.

Wichtig: Zinsen sind nur dann steuerlich geltend zu machen, wenn durch den Kredit steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden! Kredite, die ausschließlich für private Zwecke aufgenommen werden, beispielsweise für einen Urlaub oder eine Hochzeit, sind nicht steuerlich absetzbar.

Um bei der Steuererklärung keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es sinnvoll, Kredite und Ausgaben klar zu deklarieren. So tragen Kreditinstitute und Kreditnehmer auf dem Darlehensvertrag ein, zu welchem Zweck der Kredit aufgenommen wurde. Bei Ausgaben, die von dem Kredit getätigt werden, muss klar ersichtlich sein, worum es sich handelt und welchem Zweck die Ausgaben dienen. So kann das Finanzamt bei der Prüfung der Steuererklärung den Zusammenhang erkennen.

Kredite, die für die Modernisierung einer Bestandsimmobilie genutzt werden, können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Immobilie vermietet wird.

 

Immobilienkredite als Werbungskosten absetzen

Voraussetzung dafür, dass ein Immobilienkredit steuerlich geltend gemacht werden kann, ist die Vermietung. Ein Immobilienbesitzer, der mit einem Kredit seine Immobilie modernisiert, muss diese regulär vermieten, um die Zinsen absetzen zu dürfen. Ein reiner Immobilienkredit für das eigene Haus ist nicht absetzbar.

 

Beispiel

Eine Privatperson nimmt einen Kredit auf, um damit eine Eigentumswohnung zu modernisieren. Diese Wohnung vermietet die Privatperson in der Folge und erwirtschaftet ein Einkommen durch Vermietung. Die Zinsen, die bei der Rückzahlung des Darlehens anfallen, kann die Privatperson bei der Steuererklärung geltend machen, da sie zu den Geldbeschaffungskosten gehören.

Tipp: Bei der Wahl des Kredites ist ein Kreditvergleich sinnvoll. Dieser ist online mit wenigen Angaben durchführbar und hilft dabei, die besten Konditionen zu finden. Es ist zudem möglich, Kredite direkt zweckgebunden zu vergleichen, also beispielsweise für eine Immobilien-Modernisierung.

Liegt ein Fall wie im obigen Beispiel vor, fallen die Zinsen für das Darlehen unter die sogenannten Werbungskosten. Dieser Kostenpunkt wird in der Steuererklärung in Anlage N angegeben und bezieht sich auf Kosten, die mit den Einkünften in Zusammenhang stehen. Dazu gehören Berufsbekleidung und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle ebenso wie Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung von vermietetem Eigentum.

Ebenfalls zu den Werbungskosten zählen Kredite für den Bezug einer Zweitwohnung. Viele Arbeitnehmer pendeln zu ihrer Arbeitsstätte oder haben eine zweite Wohnung in der Nähe der Arbeit. Die Zweitwohnung muss angemietet, eingerichtet und bezogen werden – das alles verursacht Kosten. Die Kosten für die Zweitwohnung können also auch steuerlich geltend gemacht werden. Zinsen für einen Kredit, mit dem die Wohnung eingerichtet wird, zählen zu diesen Kosten.

Wer eine Fortbildung, beispielsweise an der Meisterschule, macht, nimmt häufig einen Kredit auf. Die anfallenden Zinsen gehören zu den Werbungskosten.

Kosten für die Bildung steuerlich absetzen

Junge Menschen müssen nicht selten Kredite aufnehmen, um ihren Bildungsweg zu finanzieren. Je nach Ausbildungsart gibt es verschiedene Bildungskredite, die attraktiv sind. Zu diesen zählen:

• Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG
• Bildungsdarlehen oder Studienkredite
• Meister-BAföG

Je nach Förderung und Art der Ausbildung gibt es unterschiedliche Konstellationen, was die Rückzahlung betrifft.

 

Förderung nach BAföG

Studierende, die BAföG erhalten, bekommen eine besondere Form der Förderung. Die Fördersumme setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die eine Hälfte des Geldes ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte muss der Studierende gar nicht zurückzahlen. Da auf BAföG keine Zinsen anfallen, kann die Förderung bei der Steuererklärung nicht geltend gemacht werden.

 

Meister-BAföG

Das Meister-BAföG oder „Aufstiegs-BAföG“, kurz ABAföG, fördert Personen, die einen der mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse erwerben möchten. Dazu zählen unter anderem Meister-Titel, daher der Name. Einerseits erhalten die Personen Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Zudem sind Förderungen im Rahmen von zinsgünstigen Krediten möglich. Diese überbrücken die Differenz zwischen Zuschuss und maximaler Förderungssumme. Die Zinsen, die zu zahlen sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zu den Werbungskosten.

 

Bildungsdarlehen und Studienkredite
Diese Form der Förderung wird von verschiedenen Kreditinstituten zu unterschiedlichen Konditionen angeboten. Grundsätzlich kann jeder, der sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung befindet, einen solchen Kredit aufnehmen. Selbstverständlich fallen hier Zinsen an, die zusammen mit den Tilgungsbeiträgen zu zahlen sind. Bei der steuerlichen Behandlung wird zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterschieden. Ist die Ausbildung die erste des Kreditnehmers, fallen die Zinsen nur unter Werbungskosten, wenn der Kreditnehmer Geld mit dieser Ausbildung verdient. Sonst sind die Zinsen unter Sonderausgaben zu berücksichtigen. Hat der Kreditnehmer bereits eine abgeschlossene Ausbildung, sind die Zinsen in jedem Fall Werbungskosten. Hier ist allerdings nachzuweisen, dass die zweite Ausbildung eine Weiterbildung ist oder sich direkt auf den aktuellen Beruf bezieht.

 

Einen Privatkredit vergeben
Nicht nur Personen, die einen Kredit aufnehmen, können diesen steuerlich geltend machen. Personen, die privat ein Darlehen vergeben, müssen die Zinseinkünfte bei der Steuer angeben. Dabei ist es unerheblich, ob das Darlehen direkt an einen Freund vergeben wurde oder ob die Kreditvergabe über ein Online-Portal erfolgte. Zinseinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer, die derzeit 25 Prozent beträgt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Zinserträge sind in der in der Einkommensteuererklärung in Anlage KAP in Zeile 14 anzugeben. Der Sparerpauschbetrag von 801 Euro wird automatisch berücksichtigt – Einkünfte aus Zinsen müssen nur darüber hinaus versteuert werden.

14 Kommentare zu “Kredite aus steuerlicher Sicht korrekt behandeln”:

  1. Anton Heindl

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinem Unternehmen (Metzgerei und für Umbauarbeiten in meinen 3 Häuser) habe ich immer viel investiert und immer wieder Kredite aufgenommen. Da ich aber über Jahre hinweg Verluste zu verzeichnen
    hatte und da die Zins- und Tilgungsbelastung zu hoch war habe ich immer wieder neue Darlehen aufgenommen.
    Sind die Kreditzinsen steuerlich absetzbar? Ich habe mir weder ein Auto gekauft, noch bin ich in Urlaub gefahren , keine Yacht gekauft sondern nur Geld entnommen für das tägliche Leben. Mein Steuerberater sagt, wenn die privaten Entnahmen höher sind als die Verluste kann ich die Zinsen der Kredite nicht absetzten.
    Mich würde Ihre Meinung interessieren. Gerne kann ich mich auch mit Ihnen in Verbindung setzten.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen, verbleibe mit freundlichen Grüßen Anton Heindl

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Anton,

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei solch tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Annette Frassek

    Ich habe mir einen Kredit genommen der auch genehmigt wurde da ich zur Zeit keine keine Bank habe wird der Kredit nun über Western Union laufen, da er über 2000 Euro ist wurde er von der Europäischen Kommission gestoppt
    Ich erhalte erst den Code zur Abholung des Geldes wenn ich an die Kommission 162 Euro Steuern zahle
    Muss ich das oder nicht

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Annette,

      das hört sich meines Erachtens nach einer Betrugsmasche an.

      Bitte wenden Sie sich sicherheitshalber an eine Verbraucherzentrale oder die Polizei vor Ort.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Kevin Grunewald

    Hallo, ich erbitte ausdrücklich keine individuelle steuerliche Beratung, eher um eine allgemeine Konkretisierung eines oben genannten Auszugs.

    Sind die Zinsen für einen Studienkredit komplett absetzbar, auch wenn von dem ursprünglichen Geld ja Dinge wie Lebensmittel/Miete etc. gezahlt wurden?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Kevin,

      die Zinsen für ein Bildungsdarlehen wie beispielsweise BAföG können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden, und zwar – wie die restlichen Ausbildungkosten – entweder als Sonderausgabe oder Werbungskosten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Joba

    Guten Tag,

    Rein hypothetisch! Ich habe einen privaten Kredit von 10.000 Euro aufgenommen um davon Aktien zu kaufen, die eine regelmäßige Dividende generieren.
    Die Kontobewegung kann man perfekt nachvollziehen da auf die Auszahlung des Kredites direkt der Kauf der Aktien folgte.

    Jetzt wurde der Kredit wirklich aufgenommen, um Einkünfte zu erzielen. Zinsen pro Monat circa 50 Euro. Dividende circa 90 Euro vor Steuern.

    Kann ich die 50 Euro Zinsen mit der Dividende verrechnen sodass nur noch 40 Euro zu versteuern sind?

    MfG

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Joba,

      wenden Sie sich für eine Beratung bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen!

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  5. Alex

    Guten Tag. Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Eigentlich steht alles schon da aber ich bin trotzdem etwas unsicher, daher eine Beispielfrage. Ein Unternehmer leiht sich PRIVAT Geld, weil es dem Unternehmen momentan nicht gut geht. Er will damit die Durststrecke überbrücken und das Geld geht auf das Geschäftskonto. Da es ein Privatkredit ist und die gebende Person nett ist, ist die Rückzahlung offen geregelt, so nach dem Motto: „Dann, wenn du kannst“. Also Rückzahlung evtl. auch erst in zwei, oder drei Jahren. Sie schreiben „Ein Darlehen wirkt sich nicht auf das zu versteuernde Einkommen aus.“ Ist das wirklich korrekt? Der Privatkredit wirkt sich also NICHT auf die Einkommensteuer aus und muss nicht als Einnahme berücksichtigt werden? Habe ich Sie da richtig verstanden?! Vielen Dank im Voraus!

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Alex,

      Entschuldigung für die Missverständnis. Wenn ein Unternehmer sich privat Geld leiht und es auf das Geschäftskonto einzahlt, handelt es sich um eine Einlage, die steuerlich relevant sein kann. Die Einlage wird als Kapitaleinlage behandelt und erhöht das Eigenkapital des Unternehmens.

      Im Allgemeinen wird eine Kapitaleinlage nicht als Einnahme im Sinne der Einkommensteuer betrachtet. Es handelt sich nicht um einen Gewinn oder eine Einkommensquelle, sondern um eine Investition in das Unternehmen. Daher ist die Kapitaleinlage normalerweise nicht steuerpflichtig.

      Bitte beachten Sie, dass wir hier nur allgemeine Informationen geben können. Spezifische Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer persönlichen Situation sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  6. David Lux

    Guten Tag,

    ich habe einen hohen jährlich Umsatz und somit auch eine hohe Steuerlast. Wirkt es sich negativ auf mich aus wenn ich von dem Geld einem Freund 100.000€ ohne Zinsen leihe und er es mit in Raten zurückzahlt? Welche sachen muss ich beachten (Kreditvertrag… ist klar)? Das Geld würde von einem Selbstständigen an einen Selbstständigen ausgezahlt werden, kann ich das als Betriebsausgabe bis zur Rückzahlung aus der Stuer rausnehmen lassen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo David,

      wenn Sie Ihrem Freund 100.000 € leihen, ohne dass dafür Zinsen vereinbart sind, handelt es sich rechtlich gesehen um ein zinsloses Darlehen. Es ist ratsam, sich vor Abschluss eines zinslosen Darlehensvertrags von einem Anwalt oder einem Finanzberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

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