Stiftung Warentest: Wenn Tester falsch liegen

Tests der Stiftung Warentest sind ein zweischneidiges Schwert. Sie liefern Kunden einerseits wichtige Informationen, mit denen diese bessere Kaufentscheidungen treffen können. Den getesteten Firmen geben sie die Möglichkeit, ihr Produkt zu verbessern. Doch was, wenn die Stiftung Warentest nicht so gut testet, wie sie sollte?

Wenn unsere Online-Steuererklärung SteuerGo.de und Lohnsteuer-kompakt.de getestet werden, sind wir jedes Mal gespannt und aufgeregt. Jeder Test ist gut für uns, denn so erfahren mehr und mehr Anwender, dass sie auch online ihre Steuererklärung erledigen können – ohne extra eine Software zu installieren.

Leser der Zeitschrift Finanztest könnten indes den Eindruck bekommen, dass Steuerprogramme nicht so gut arbeiten wie sollten. Das sehen wir anders. Wir glauben, wenn es um das Testen von Steuerprogrammen geht, arbeitet die Stiftung Warentest nicht so gut wie sie sollte und könnte.

Wir hoffen natürlich stets, in Tests besonders gut abzuschneiden, arbeiten wir doch unermüdlich daran, unsere Anwendungen weiter zu verbessern. Wie gut uns das gelingt, zeigt regelmäßig das direkte Kunden-Feedback und Bewertungen in Feedback-Systemen wie Trusted Shops.

Sprich: Unsere Kunden sind damit zufrieden, wie schnell und einfach sie ihre Steuererklärung erledigen und abgeben können. Sie bekommen im Schnitt 1.196 Euro vom Finanzamt zurück.  Zum Vergleich: Die Stiftung Warentest spricht in ihrem aktuellen Artikel von einer Durchschnittserstattung von 974 Euro.

Enttäuschendes Test-Verfahren

Die letzten beiden Tests der Stiftung Warentest von Steuerprogrammen haben uns enttäuscht. 2017 wurde Lohnsteuer-kompakt.de in der Bewertung abgestraft, weil wir angeblich zu Analyse-Zwecken mehr Nutzerdaten speicherten als die Konkurrenz. Nachdem wir die Stiftung Warentest darüber informiert hatten, dass dies nicht der Fall ist, wurde der Artikel online geändert. Die gedruckte Ausgabe mit den falschen Aussagen war aber schon auf dem Markt und wurde nicht korrigiert.

Schon damals hatten wir die Stiftung Warentest darauf hingewiesen, dass solche Fehler vermeidbar sind – nämlich wenn die Anbieter vor Veröffentlichung eines Artikels zu kritischen Punkten befragt werden. So wie es in der journalistischen Praxis üblich ist – und wozu sich die Stiftung Warentest bereits selbst verpflichtet hat.

Die Stiftung Warentest hat sich als eine der Erstunterzeichner den gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten „Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens“ per Selbstverpflichtung unterworfen. Diese sehen unter Punkt XIII vor: „Der Testveranstalter informiert die Anbieter der getesteten Produkte und Dienstleistungen vor der Veröffentlichung des Tests über die Testergebnisse, … Er gibt ihnen Gelegenheit zur Kommentierung der Testergebnisse, …“.

Zwar stellt die Stiftung Warentest den Anbietern von Steuerprogrammen die Rechenergebnisse für die Tests zur Verfügung – mehr aber auch nicht. Mögliche Fehler oder Fehlinterpretationen der Tester können vor Veröffentlichung so nicht aufgefangen werden. Auch ist unklar, ob Hinweise auf Fehler zu Korrekturen führen.

Steuern sind keine exakte Wissenschaft

Problematisch ist auch die Art und Weise, wie die Stiftung Warentest mit den Berechnungen der Steuerschuld umgeht. Sie erweckt den Anschein, dass es sich bei der Berechnung von Steuern um eine exakte Wissenschaft handelt. Tatsächlich ist die Berechnung der Steuer auch eine Frage der Auslegung des Steuerrechts – sprich: selbst Finanzämter könnten in ihren Berechnungen untereinander abweichen. Hinzu kommt: Was gilt, ist die Berechnung des Finanzamtes. Wenn also ein Steuerprogramm sich um wenige Euro verrechnet hat, ist das eigentlich egal – wichtig ist, dass das Steuerprogramm dafür sorgt, das Kunden wirklich alle steuermindernden Faktoren eingeben – und nicht, ob es auf Cent genau rechnet.

Mit unserer Kritik an dem Testverfahren der Stiftung Warentest stehen wir nicht alleine. Alle Herausgeber von Steuerprogrammen sind unserer Meinung, und so haben wir nicht nur gemeinsam an die Stiftung Warentest geschrieben, sondern auch eine gemeinsame Stellungnahme mit fast allen Herstellern veröffentlicht.

Korrekte Berechnung und einfache Nutzerführung

Natürlich sollten Steuerprogramme nach Möglichkeit richtig rechnen und einfach zu bedienen sein. In den meisten Test schneiden wir deshalb „gut“ oder „sehr gut“ ab. So wurden wir dieses Jahr von den Zeitschriften MacLife und dem PC-Magazin bereits mit „gut“ bewertet. Im Test des PC-Magazins erzielten wir das Test-Ergebnis „sehr gut“.

Diese Artikel haben eins gemein: Die Tester konzentrieren sich darauf, dass Steuerbürger möglichst einfach zu ihrer Steuererklärung kommen und das bei einer möglichst korrekten Berechnung. Anders als etwa bei der Stiftung Warentest geht es den Testern nicht darum, dass Anwendern das deutsche Steuerrecht beigebracht wird.

Die Stiftung Warentest hat den Anspruch, dass über die Hilfe-Funktionen der Programme komplexe Steuersachverhalte erklärt werden. Doch genau das wollen wir nicht. Wir wollen, dass unsere Kunden mit möglichst wenig Zeitaufwand eine korrekte Steuererklärung erstellen und möglichst viel Geld vom Finanzamt zurückbekommen.

Einzelfälle als Testkriterium

Um Steuerprogramme zu testen, müssen sich die Tester Beispielfälle ausdenken. Da die meisten Programme seit Jahren oder Jahrzehnten auf dem Markt sind, haben sie eine so hohe Qualität erreicht, dass es kaum Abweichungen gibt. Sprich: Die Tester müssen sich immer kompliziertere und damit oft auch realitätsferne Beispiele ausdenken, damit sie überhaupt noch Rechenfehler oder Abweichungen finden.

So galt es bei einem Testfall der Stiftung Warentest, die Steuerberechnung für eine erheblich pflegebedürftige Person durchzuführen, die keinen Schwerbehindertenausweis besitzt. Da solche Fälle in der Realität kaum vorkommen, konnte keines der getesteten Programme den Fall korrekt berechnen.

Nur stellt sich für uns die Frage: Kann es das Ziel eines Tests sein, Rechenfehler für Fälle zu finden, die es praktisch nicht gibt? Das könnte höchstens zu einer Verunsicherung der Nutzer führen, die dann entweder ihr Geld zum Steuerberater tragen oder Elster für die Abgabe der Steuererklärung nutzen. Und Elster ist nun wirklich keine geeignete Anwendung für Nutzer, die Steuern sparen wollen.

Experten als Tester

Ebenfalls problematisch: Getestet wurden die Steuerprogramme von Experten, die natürlich ganz andere Vorstellungen haben, als Steuerlaien. Das erkennt man auch an den Testergebnissen. Wo die meisten Steuerlaien Steuern sparen wollen, möchten die Experten komplexe Sachverhalte erklärt bekommen. Das geht unseres Erachtens komplett an der Realität vorbei.

 

Unser Fazit

Wie jeder Test gibt uns auch dieser Test der Stiftung Warentest Anregungen, wie wir unsere Online-Steuererklärung noch besser machen können. Wenn ein Test aber den Eindruck erweckt, eine ganze Branche arbeite schlecht, obwohl die meisten Programme seit Jahren auf hohem Niveau nachweislich immer besser werden, müssen wir uns dagegen wehren. Zumal die am häufigsten genutzte Steuer-Software, das staatliche Elster-Programm, nicht einmal mitgetestet wird.

Denn eins ist klar: Elster kann mit den getesteten Programmen nicht mithalten. Die Nutzerführung und Hilfen sind nachweislich schlecht, Steuertipps gibt es gar nicht erst.

» Hier können Sie die gemeinsame Stellungsnahme der Hersteller herunterladen.

 


Ihr Pressekontakt

Lohnsteuer kompakt (forium GmbH)

Felix Bodeewes
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Über Lohnsteuer-kompakt.de

Die Online-Steuererklärung Lohnsteuer-kompakt.de erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung ohne Installation und Aktualisierung einer Software. Die Anwendung kennt die geltenden Bestimmungen und Gesetze genau und gibt automatisch individuelle Steuertipps. Lohnsteuer-kompakt.de ist für fast alle Steuerzahler geeignet. Die Anwendung kann bis zur Abgabe der Steuererklärung komplett kostenlos getestet werden.