Schlagwort: Sonderkündigungsrecht

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen 2018

Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2018

Seit 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen neben dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) einen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird zusammen mit dem normalen Beitrag direkt vom Gehalt oder der Rente erhoben. Bisher ist der Beitrag allein vom Versicherten zu tragen.
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Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016

Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.


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