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Damit die relevanten Daten und die Gewährung der Zulagen der jeweiligen Person zugeordnet werden können, erhält jeder Riester-Förderberechtigte eine Riester-Zulagennummer, unter der die gespeicherten Daten im Rahmen des Zulagenkontos verwaltet werden.

Sozialversicherungsnummer = Zulagennummer

Bei Personen, die bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, wird diese als Riester-Zulagennummer verwendet. Jeder der in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ist, bekommt eine Sozialversicherungsnummer. Damit wird man beim Rentenversicherungsträger erfasst und bekommt dann später über diese Nummer seine Rente ausgezahlt.

Wenn der Arbeitgeber die Aufnahme einer Beschäftigung (auch Minijob) an die Krankenkasse oder Minijob Zentrale meldet, wird in der Regel eine Sozialversicherungsnummer automatisch dem Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger zugeteilt. In der Regel wird die Rentenversicherungsnummer als Sozialversicherungsnummer in den Sozialversicherungsausweis eingetragen.

Was mache ich, wenn ich keine Sozialversicherungsnummer habe?

Wer noch keine Sozialversicherungsnummer hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, kann die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen.

Beamte, Richter und Berufssoldaten müssen Ihre Zulagennummer beantragen

Beamte, Richter und Berufssoldaten erhalten dagegen ihre Altersversorgung in Form von Altersbezügen durch ihren Dienstherrn. Sie werden daher nicht bei den Rentenversicherungsträgern geführt und bekommen daher auch keine Sozialversicherungsnummer. Daher müssen alle Beamten, die auch vor ihrer Beamtentätigkeit noch keine Sozialversicherungsnummer erhalten hatte (zum Beispiel weil sie noch nie als Angestellter gearbeitet haben), eine Riester-Zulagennummer beantragen.

Für die Beantragung einer Zulagennummer bzw. für die Einverständniserklärung hält der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle ein entsprechendes Formular bereit.