×

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Wohnort aufgrund eines Umzugs gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur Ihrer Arbeitsstätte.

In diesem Fall müssen Sie bei Lohnsteuer kompakt zwei erste Tätigkeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:

Tipp

Vergessen Sie nicht, eventuell auch die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!