Wenn sich im Laufe eines Jahres die Anzahl der Arbeitstage pro Woche erhöht oder verringert haben, sollten Sie mehrere Eintragungen für die Fahrtkosten anlegen, z.B.:
"Erste Tätigkeitsstätte, 5 -Tage-Woche"
"Erste Tätigkeitsstätte, 6 -Tage-Woche"
Bei einer 5-Tage-Woche können Sie bis zu 230 Arbeitstage pro Jahr und bei einer 6-Tage-Woche sogar 280 Tage pro Jahr ohne Nachweis angeben.