Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken bei einem Arbeitgeberwechsel ein?


Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Arbeitgeber gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke und damit die Höhe der Pendlerpauschale.

Haben Sie während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt, können Sie einfach mehrere Arbeitsstätten erfassen:

  • "Alter Arbeitgeber AG"
    • Entfernung 30 km, 80 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Neuer Arbeitgeber AG"
    • Entfernung 15 km, 150 Arbeitstage, 5-Tage-Woche