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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Abgabe der Steuererklärung



Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?

Sie übertragen Ihre Daten sicher und elektronisch verschlüsselt per Online-Abgabe direkt an das Finanzamt – wahlweise mit Ihrem persönlichen Zertifikat oder mit dem Portalzertifikat von Lohnsteuer kompakt. 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung und anschließender Unterschrift. Dabei senden Sie den unterschriebenen Ausdruck der Steuererklärung zusammen mit den Nachweisen per Post an Ihr Finanzamt.

Ihre möglichen Abgabearten im Überblick:

  • Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Geben Sie Ihre Steuererklärung rein online mit Ihrem persönlichen Elster-Zertifikat ab. Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt.
  • Online-Abgabe mit Identifikation
    Geben Sie Ihre Steuererklärung rein online ab. Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt. Zu Ihrer Sicherheit müssen Sie sich digital identifizieren.
  • Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung
    Zunächst übermitteln Sie Ihre Daten online an das Finanzamt. Dann schicken Sie dem Finanzamt einen unterschriebenen Ausdruck Ihrer Steuererklärung.

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.

  • Papier-Abgabe der ausgefüllten Steuerformulare
    Diese Option besteht seit Juni 2021 aufgrund technischer Entwicklungen nicht mehr. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit.

Hierbei gibt es keine Preisunterschiede, sodass Sie die gewünschte Abgabeart frei wählen können. Unabhängig von der Abgabeart weist Lohnsteuer kompakt Sie natürlich darauf hin, welche gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise dem Finanzamt per Post eingereicht werden müssen.

Damit Ihre Steuererklärung rechtswirksam ist, müssen Sie im Fall der Papier-Abgabe eine Unterschrift leisten, d. h. auch bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung muss die komprimierte Steuererklärung zum Abschluss ausgedruckt, auf der ersten Seite unterschrieben und dann an das Finanzamt gesendet werden.

Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?



Online-Abgabe mit Identifikation

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, sodass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Um dieses Verfahren zu nutzen, müssen Sie sich zu ihrer Sicherheit digital identifizieren.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Wenn Sie die Steuererklärung per Online-Abgabe an das Finanzamt übertragen wollen, ist die Identifizierung des Nutzers gesetzlich (§ 87d Abgabenordnung) vorgeschrieben. Vor der Übermittlung der Daten muss Lohnsteuer kompakt sich Gewissheit über die Person und die Anschrift des übermittelnden Auftraggebers verschaffen. Zu diesem Zweck nutzen wir bei der Online-Abgabe verschiedene Wege, um Sie als Nutzer zu identifizieren.

Online-Abgabe mit Identifikation



Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat

Bei der Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung. Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Nachweise als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Für eine papierlose Abgabe mit eigenem Zertifikat (authentifizierte Übermittlung) benötigen Sie ein kostenloses Zertifikat der Finanzverwaltung. Dieses Zertifikat ermöglicht eine sichere Authentifizierung der übertragenen Steuererklärung, so dass Sie nicht mehr zusätzlich einen unterschriebenen Ausdruck einsenden müssen. Das Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung können Sie nur auf der Seite www.elster.de beantragen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen für Ihre Unterlagen eine Empfangsbestätigung sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung  quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig

Bei der Online-Abgabe mit Ihrem persönlichen Zertifikat müssen Sie eventuell trotzdem Pflichtbelege per Post nachreichen.

Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat



Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung

Bei der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre Steuerdaten über die sogenannte ELSTER-Schnittstelle direkt an die Finanzbehörden über eine sichere SSL-Verbindung.

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt diese Abgabeart ab dem Steuerjahr 2021 leider nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die „Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung“ genutzt werden.

Da so die Steuerdaten innerhalb der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist die Abgabe einer vereinfachten Steuererklärung vorgesehen, so dass Sie deutlich weniger Belege als bei einer herkömmlichen Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen müssen.

Am Ende der Datenübertragung an das Finanzamt wird Ihnen einerseits eine Empfangsbestätigung erzeugt und andererseits die komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei angezeigt. Die Empfangsbestätigung quittiert den Eingang Ihrer Daten auf den Servern des Finanzamts. Die komprimierte Steuererklärung enthält alle Ihre Steuerdaten, die über das Internet an das Finanzamt übertragen wurden.

Wichtig: Papier-Abgabe Ihrer Dokumente

So schließen Sie die Abgabe Ihrer Steuererklärung ab:

  1. Rufen Sie die Seite "Meine Steuererklärung" auf.
  2. Laden Sie dort die komprimierte Steuererklärung herunter.
  3. Drucken und prüfen Sie die komprimierte Steuererklärung.
  4. Unterschreiben Sie auf der ersten Seite an der markierten Stelle.
  5. Senden Sie die Erklärung mit etwaigen Belegen per Post ans Finanzamt.

Wird die unterschriebene Steuererklärung nicht an das Finanzamt gesendet, erfolgt keine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung. Die übertragenen Daten werden dann nach sechs Monaten automatisch auf den Servern der Finanzbehörden gelöscht.

Unser Tipp: Ihre Angaben können Sie ergänzen oder ändern. Eine erneute Abgabe ist immer kostenfrei möglich.

 

Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung



Papier-Abgabe der ausgefüllten Steuerformulare

Hinweis: Diese Option besteht seit Juni 2021 aufgrund technischer Entwicklungen nicht mehr.

Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit.

Papier-Abgabe der ausgefüllten Steuerformulare



Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Fall 1: Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht

Sollten Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung gefunden haben, ist dies grundsätzlich kein Problem. Sie können Ihre Steuererklärung jederzeit auf Lohnsteuer kompakt ändern und erneut elektronisch an Ihr Finanzamt senden. Das Finanzamt wird die jeweils letzte, also die dann aktuellste Version bearbeiten. Damit Ihre Steuererklärung bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, die ausgedruckte und unterschriebene Erklärung ans Finanzamt zu senden. Nur so werden Ihre per ELSTER übertragenen Daten vom Finanzbeamten abgerufen und bearbeitet. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht an das Finanzamt schicken, werden Ihre Daten spätestens nach sechs Monaten automatisch gelöscht.

 

Fall 2: Unterschriebene Steuererklärung bereits an das Finanzamt versendet

In diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung problemlos erneut online an Ihr Finanzamt übermitteln und danach die aktualisierte komprimierte Erklärung unterschrieben einreichen. Hierzu reicht es aus, Ihrem Finanzamt eine schriftliche Mitteilung beizulegen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie bei unseren Musterbriefen ("Erneute Abgabe Einkommensteuererklärung").

Wenn Sie bereits die unterschriebene Steuererklärung eingereicht haben, informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

 

Fall 3: Steuererklärung rein online abgegeben

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut elektronisch zertifiziert an Ihr Finanzamt übermitteln. Informieren Sie am besten vorab per Telefon das zuständige Finanzamt, dass Sie eine korrigierte Version Ihrer Steuererklärung übersenden wollen. So verhindern Sie, dass sich die erneute Abgabe der Steuererklärung und der Versand des Steuerbescheids durch das Finanzamt überschneiden.

 

Fall 4: Steuerbescheid Ihres Finanzamts liegt bereits vor

Wurde Ihnen bereits der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt übersandt, müssen Sie gegen Steuerbescheid Einspruch einlegen. Nur dann kann eine Korrektur Ihres Steuerbescheids erfolgen. Auch hierzu bieten wir Ihnen ein entsprechendes Musterschreiben ("Einspruch wegen Irrtums") an.

Kundenservice

Bei weiteren Fragen setzen Sie sich mit unserem Kundenservice ([email protected]) in Verbindung. Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie auch gerne telefonisch zurück.

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