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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Erbschaftssteuer-Rechner



Welche Steuerklassen gibt es?

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer werden nach drei Steuerklassen erhoben. Die jeweilige Steuerklasse ist abhängig vom Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser bzw. zum Schenker:

Steuerklasse I

Sie gilt für den Ehegatten, den Lebenspartner, die Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder), Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen.

Steuerklasse II

Sie gilt für Eltern und Voreltern - soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören -, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und den Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.

Steuerklasse III

Sie gilt für alle übrigen Erwerber

Welche Steuerklassen gibt es?



Wer ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuersteuererklärung verpflichtet und wann?

Zur Abgabe verpflichtet sind u.a. natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatsangehörigkeit. Die Steuerpflicht tritt u. a. ein bei Erwerben von Todes wegen.

In der Regel sendet das Finanzamt den Beteiligten einen amtlichen Erklärungsvordruck zu. Zwischen dem Erbfall und der Zusendung des Erklärungsformulars vergeht in der Regel einige Zeit.

Welche Fristen sind zu beachten? Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Eine Anzeige erübrigt sich, wenn der Erwerb auf einem Testament beruht, das ein Notar oder ein Gericht eröffnet hat und sich aus dem Testament das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser ergibt.

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