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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

Steuererklärung online erstellen und Steuern sparen

Unsere Nutzer erhalten im Durchschnitt über 1.210 Euro zurück

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Herzlichen Glückwunsch

Ihre Steuererklärung 2022 ist erledigt

Rückerstattung voraussichtlich

1.210 €

am 30. Januar 2024

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Mehrfach ausgezeichnet

Ausgezeichnet: Euro 04/2023
Ausgezeichnet: Focus Money 06/2023
Ausgezeichnet: ComputerBild 4/2022

 

Vorteile

Warum Lohnsteuer kompakt das Richtige für Ihre Einkommen­steuer­erklärung ist:

 

Ohne Software-Installation
sofort starten

Ob im Büro, zu Hause oder von unterwegs: Lohnsteuer kompakt funktioniert plattformunabhängig auf jedem beliebigen Computer, Tablet oder Smartphone.

Steuererklärung
einfach übermitteln

Sie können Ihre Steuererklärung entweder online senden oder die ausgefüllten Steuerformulare ausdrucken.

Live-Berechnung
der Steuererstattung

Sehen Sie sofort nach jeder Eingabe, wie diese sich auf Ihre Steuererstattung auswirkt.

Steuertipps:
Steuern sparen live

Lohnsteuer kompakt weist seine Kunden nach Eingabe der Daten auf ungenutzte Sparmöglichkeiten hin. So können Sie im Durchschnitt zusätzliche 350 Euro Steuern sparen.

Datenübernahme-
Assistent

Die gezielte Datenübernahme aus den Vorjahren ist ebenso möglich wie der Import Ihrer Daten aus ElsterFormular.

Sichere Kommunikation
mit dem Finanzamt

Wir setzen auf höchste Datensicherheit der Datenverschlüsselung, auch für Ihre Kommunikation mit dem Finanzamt.

Integrierter
Steuerbescheid-Prüfer

Verhindert, dass sich Fehler bei der Dateneingabe einschleichen und kontrolliert später den Steuerbescheid.

Sicherheit dank
Trusted Shops

Lohnsteuer kompakt liefert höchste Standards in Sachen Kostentransparenz, Kundenservice und Datenschutz.

Vom Finanzamt
anerkannt

Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt gemäß § 87c Abgabenordnung über die sichere ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung.


 

Vertrauen

Ihre Steuererklärung: 100% korrekt, garantiert

 

Maximale Steuer­erstattung
- mit Geld-zurück-Garantie

Wenn Sie mit einer anderen Methode bei Ihrer Steuererklärung eine höhere Rückerstattung oder geringere Nachzahlung erhalten, erstatten wir Ihnen den bei Lohnsteuer kompakt gezahlten Preis. Melden Sie einen solchen Anspruch einfach innerhalb von 60 Tagen nach Absendung der Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt.

100% richtige Steuer­berechnung - garantiert

Wenn Ihnen das Finanzamt eine Strafe und ggf. Zinsen wegen eines Berechnungsfehlers bei Lohnsteuer kompakt auferlegt, bezahlen wir Ihnen sowohl die Strafe als auch etwaige Zinsen. Ausgenommen sind Zuschläge des Finanzamts wegen Fristen, die Sie selber nicht eingehalten haben.

Garantiert zufrieden
- oder Sie zahlen nichts

Zufriedenheit garantiert: Sie können Lohnsteuer kompakt ohne Einschränkungen bis zum Ausdruck oder der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung kostenlos nutzen. Der Ausdruck oder die Übermittlung reflektieren Ihre Zufriedenheit mit Lohnsteuer kompakt, so dass zu diesem Zeitpunkt die Bezahlung vorausgesetzt wird.


 

Sicherheit

Hier sind Ihre Daten sicher!

 

Hosted in Germany

Hosted in Germany

Software hosted in Germany

  • Die Software und die Daten werden in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gehosted.
  • Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz erfüllen das deutsche Datenschutzrecht (vgl. § 9 BDSG).
  • Für den Hosting-Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.

 

Hosted in Germany

Made in Germany

Software Made in Germany

  • 100% Service: Sollten Sie Fragen zu dem Produkt haben, finden Sie stets einen deutschsprachigen Ansprechpartner.
  • 100% Qualität: Die in Deutschland entwickelte Software wird auch in Deutschland getestet.

 

Trusted Shops

Sicherheit dank Trusted Shops

  • Zertifizierung des unabhängigen Unternehmens Trusted Shops
  • Qualitätskriterien wie Bonität, Kostentransparenz, Kundenservice und Datenschutz werden vollumfänglich erfüllt.
  • Lohnsteuer kompakt liefert höchste Standards in Sachen Seriosität und Datenschutz.

 

Elster

Digitale Datenübermittlung

  • Lohnsteuer kompakt bereitet Ihre Daten so auf, dass sie korrekt ans Finanzamt übermittelt werden
  • Tippfehler, widersprüchliche oder fehlende Angaben werden verhindert
  • Übermittlung Ihrer Steuererklärung erfolgt gemäß § 87c Abgabenordnung

 

Höchste Datensicherheit

  • Alle Steuerdaten werden verschlüsselt abgespeichert
  • Ihre Daten werden nur an das Finanzamt übermittelt, wenn Sie dies ausdrücklich festlegen.
  • Steuerfälle können lokal oder online gespeichert werden

 

GeoTrust

Optimale Verschlüsselung

  • Sichere HTTPS Übertragung Ihrer Daten (SSL-Zertifikat)
  • Starke 256-Bit-Verschlüsselung, Root-Zertifikat mit 2048 Bit

 

 

Bewertungen

  •        

    Gutes und einigermaßen zuverlässiges Programm, das an Verbesserungen arbeitet.

    Cornelia S. aus München
    16.01.2023 um 12:41

  •        

    Einfach und übersichtlich, leicht zu bearbeiten, gute Tipps

    Beate N. aus Schloß Holte-Stukenbrock
    15.01.2023 um 16:10

  •        

    Einfach in der Anwendung und das Endergebnis stimmt auf ein paar Euro,perfekt!!!!!!

    Michael S. aus Euskirchen
    15.01.2023 um 13:31

  •        

    Durch meine Unerfahrenheit bedingt, habe ich die Gebühr bezahlt, aber die Datei nicht abgeschickt, (jetzt weiß ich, es funktioniert nicht automatisch!)mehr

    Klaus S. aus Marschacht
    15.01.2023 um 13:01

  •        

    Wie immer schnell, einfach und gut!

    Frank M. aus Gronau (Westf.)
    15.01.2023 um 12:54

  •        

    Sehr gute Menü-Führung, tolle Tipps, schnell zu erledigen

    Barbara G. aus Itzehoe
    14.01.2023 um 16:50

  •        

    Ich verwende dieses Programm schon seit mehreren Jahren - die Datenübernahme aus Vorjahren vereinfacht vieles, immer neue, sehr hilfreiche, aktuelle Tipsmehr

    Jörg O. aus Heidenrod
    14.01.2023 um 12:12

  •        

    Alles sehr einfach und unkompliziert. Sehr zu empfehlen.

    Bernd R. aus Kassel
    14.01.2023 um 11:18

  •        

    Bisher verlief alles zur besten Zufriedenheit

    Werner R. aus Hagen
    13.01.2023 um 15:46

  •        

    einfache und übersichtliche Eingabe

    Eberhard M. aus Zeitz
    13.01.2023 um 15:15

 

Auszeichnungen

ComputerBild 4/2022 - Der beste reine Online-Dienst im Test
BankingCheck.de Award 2023 BankingCheck.de Award 2022 BankingCheck.de Award 2021

 

Preise + Funktionen

Steuererklärung kostenlos testen, erst bei Abgabe bezahlen

Keine Abos. Kosten sind voll absetzbar.

1 Eine Steuererklärung

für beliebiges Jahr abgeben

 

34,95 €

3 Steuererklärungen

für beliebige Jahre abgeben

statt 104,85 €

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4 Steuererklärungen

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statt 139,80 €

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Alle Preise inkl. MwSt.

Größere Pakete finden Sie im Shop.

Kostenlos testen:

Ohne Installation sofort starten

Sie können loslegen, ohne sich um Download und Installation von Software, Updates und Backups kümmern zu müssen.

Wir helfen Ihnen persönlich

Bei Fragen zur Anwendung hilft unser Kundenservice Montag - Freitag von 9 - 17 Uhr gern weiter.

Deutscher Datenschutz

Alle Daten werden sicher in Deutschland gespeichert und übermittelt.

Noch schneller dank Datenübernahme

Übernehmen Sie einfach gewünschte Daten vom Finanzamt oder aus anderen Jahren.

Daten leicht und korrekt eingeben

Das Interview unterstützt Sie mit verständlichen Feldhilfen und ausführlichen Ratgebern.

Steuererstattung live verfolgen

Die Berechnung wird sofort nach jeder Eingabe aktualisiert und zeigt Ihnen, ob sich die Steuererklärung lohnt.

Fehler einfach vermeiden

Alle Daten werden bei der Eingabe auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft.

Persönliche Tipps für die höchste Erstattung

Ihre Eingaben werden genau untersucht und erhalten die besten Tipps um Steuern zu sparen.

Bezahlen und fertigstellen:

Steuererklärung einfach abgeben

Sie können wählen, ob Sie Ihre Steuererklärung komplett ohne Ausdruck abgeben.

Die richtigen Belege einreichen

Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie abgeben und aufbewahren müssen.

Steuerbescheid verständlich erklärt

Wir prüfen Ihren Bescheid automatisch und helfen Ihnen beim Einspruch gegen Fehler des Finanzamtes.

Presse

Unter anderem bekannt aus:

 

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

Focus Money
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Focus
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt

 

Blog

Steuerwissen

 

  • Menüschecks: Besser essen und mehr Netto

    Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das „tägliche Brot“ auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer.

    weiter

  • Neues Urteil: Bildungsstätte als „erste Tätigkeitsstätte“?

    Kosten einer Aus- oder Fortbildung können als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar sein. Nehmen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses an einer Bildungsmaßnahme außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ teil, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, so dass Sie Ihre Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen können.

    weiter

  • Änderung von Steuerbescheiden: Korrektur bei falscher Datenübermittlung

    Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger.

    weiter

  • Hinterbliebenenrente: Unbedingt Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen

    Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Im Grundsatz hat der BFH eine Doppelbesteuerung verneint, hält sie aber im Einzelfall durchaus für möglich (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/19).

    weiter

  • Gebäudeabschreibung: Kürzerer Abschreibungszeitraum und höhere AfA

    Für vermietete Gebäude, die nach dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden und nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, bemisst sich die Abschreibung nach einem festen Prozentsatz von 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, das heißt, es wird eine fiktive Nutzungsdauer von 50 Jahren unterstellt (§ 7 Abs.

    weiter

  • Checkliste für die Steuererklärung: Alles, was Sie brauchen

    Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen.

    weiter

  • Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

    Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ab 2008 die Bildung von Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt.

    weiter

  • Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

    Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf.

    weiter

  • Leihmutterschaft: BFH-Urteil klärt Absetzbarkeit von Aufwendungen

    Manche Eltern versuchen, ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft zu realisieren. In Deutschland sind die im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar.

    weiter

  • Prozesskosten im Streit um Kindeswohl nicht steuerlich absetzbar

    Prozesskosten sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, nämlich dann, „wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs.

    weiter

  • Menüschecks: Besser essen und mehr Netto

    Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das „tägliche Brot“ auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer.

    weiter

    Neues Urteil: Bildungsstätte als „erste Tätigkeitsstätte“?

    Kosten einer Aus- oder Fortbildung können als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar sein. Nehmen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses an einer Bildungsmaßnahme außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ teil, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, so dass Sie Ihre Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen können.

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  • Änderung von Steuerbescheiden: Korrektur bei falscher Datenübermittlung

    Im Rahmen der Steuererklärung übernimmt das Finanzamt automatisiert zahlreiche Daten, die ihm von bestimmten Unternehmen und Institutionen digital mitgeteilt werden (§ 93c AO). Das sind insbesondere die Daten der Arbeitgeber und der Sozialversicherungsträger.

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    Hinterbliebenenrente: Unbedingt Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen

    Im Jahre 2021 hat der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Im Grundsatz hat der BFH eine Doppelbesteuerung verneint, hält sie aber im Einzelfall durchaus für möglich (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/19).

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  • Gebäudeabschreibung: Kürzerer Abschreibungszeitraum und höhere AfA

    Für vermietete Gebäude, die nach dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden und nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, bemisst sich die Abschreibung nach einem festen Prozentsatz von 2 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, das heißt, es wird eine fiktive Nutzungsdauer von 50 Jahren unterstellt (§ 7 Abs.

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    Checkliste für die Steuererklärung: Alles, was Sie brauchen

    Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen.

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  • Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

    Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ab 2008 die Bildung von Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt.

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    Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

    Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf.

    weiter

  • Leihmutterschaft: BFH-Urteil klärt Absetzbarkeit von Aufwendungen

    Manche Eltern versuchen, ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft zu realisieren. In Deutschland sind die im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Ärzten nach dem Embryonenschutzgesetz strafbar.

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    Prozesskosten im Streit um Kindeswohl nicht steuerlich absetzbar

    Prozesskosten sind nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG absetzbar, nämlich dann, „wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs.

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Finanzämter

Aktuelle Finanzamt-Bewertungen

 

 

  • Finanzamt Detmold

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   50 Tage


        

    Hier passt die Bewertung
    Bis jetzt nur sehr gute Erfahrungen gemacht. Mitarbeiter sind sehr freundlich und korrekt.

    Bewertung von sanitaetswerk-luebke (11.12.2023 um 08:21)

  • Finanzamt Hannover-Mitte

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   42 Tage


        

    Zwei Steuererklärungen wurden innerhalb von 16 Kalendertagen bearbeitet

    Bewertung von Adfsjf (10.12.2023 um 11:58)

  • Finanzamt Göppingen Außenstelle Geislingen

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   51 Tage


        

    Kompetent
    Freundliche und kompetente Mitarbeiter.Bekam die letzten Jahre immer hilfreiche Antworten auf meine Anfragen.

    Bewertung von Carmen Weber-Heizman (08.12.2023 um 07:03)

  • Finanzamt Frankfurt am Main II

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   64 Tage


        

    Unkompliziert

    Bewertung von Claudia (03.12.2023 um 08:36)

  • Finanzamt Essen-Süd

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   52 Tage


        

    Ganz professionell
    Wie immer, kein Problem.

    Bewertung von Evgeny (02.12.2023 um 22:49)

  • Finanzamt Dresden-Nord

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   69 Tage


        

    Hatten bis jetzt keine Probleme weder persönlich noch telefonisch.

    Bewertung von Krause (27.11.2023 um 08:07)

  • Finanzamt Lichtenberg

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   53 Tage


        

    Bearbeitungszeit 14 Tage, keine Erhebung eines Verspätungszuschlages obwohl das angemessen gewesen wäre.

    Bewertung von Mathias (26.11.2023 um 16:50)

  • Finanzamt Paderborn

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   62 Tage


        

    Problemlos, und mit Lohnsteuerkompakt sehr harmonisch.
    Echt super beim 1 sten mal. Nicht so kompliziert wie andere Steuermodelle..

    Bewertung von Martin Sill (26.11.2023 um 10:24)

  • Finanzamt Hersfeld-Rotenburg Verwaltungsstelle Bad Hersfeld

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   89 Tage


        

    --
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Bewertung von Werner (26.11.2023 um 09:25)

  • Finanzamt Buchholz in der Nordheide

    ∅ Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung:   67 Tage


        

    Einmal abgegeben, bis heute nichts wieder gehort

    Bewertung von HOWEKR (26.11.2023 um 08:42)