Schlagwort: Vermietung

Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Vermietung an Angehörige: Kleinere Fehler sind steuerlich zu verzeihen

Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, darf die Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn er lediglich 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt. Werden zumindest 66 Prozent der Marktmiete verlangt, muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass auf lange Sicht ein Überschuss mit der Vermietung erzielt wird. Doch das Finanzamt ist bei Verträgen zwischen Angehörigen skeptisch und verlangt, dass die Verträge wie unter fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt werden.


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Mietvertrag mit Angehörigen: Keine hälftige Vermietung der gemeinsamen Wohnung

Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten geschlossen und durchgeführt werden. Zudem können die Kosten voll abgezogen werden, wenn für die Wohnungsüberlassung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden.


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Immobilienverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung

Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft für den Immobilienverkauf vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
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Verbilligte Vermietung: Vereinbarte Miete ist maßgebend

Eine verbilligte Vermietung liegt vor, wenn die vereinbarte Miete im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete niedriger ist. Das bedeutet vom Grundsatz her, dass die Aufwendungen für die vermietete Wohnung eigentlich nur anteilig als Werbungskosten absetzbar sind, und zwar im Verhältnis der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete.
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Steuern sparen mit einer Immobilie?

Nicht selten nutzen viele Anleger folgende Idee, die als Steuersparmodell längst mehr als lukrativ erscheint: Der Kauf einer vermieteten Immobilie zur Kapitalanlage. Während viele Investoren selbst in ihrem Häuschen wohnen und sich dieses Eigenheim mühsam ansparen, gilt der Kauf einer Wohnung zum Vermieten meist rein als lukrative Kapitalanlage. Längst ist es kein Geheimnis, dass dieses Steuersparmodell auf Dauer viele Vorteile hat.
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Vermietung: Fahrten zum Vermietungsobjekt meist in voller Höhe absetzbar

Vermieter müssen immer wieder zu ihrem Vermietungsobjekt fahren, um dort nach dem Rechten zu sehen, um Renovierungen durchzuführen, um Probleme mit dem Mieter zu klären, um Besichtigungstermine mit Mietinteressenten wahrzunehmen, um Gartenarbeiten zu erledigen usw. Gemäß § 9 Abs. 3 EStG gelten für die Fahrten im Zusammenhang mit den Mieteinkünften die gleichen Regeln wie bei Arbeitnehmern für die Fahrten zur Arbeitsstätte.
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Neue Arbeitshilfe: Den Kaufpreis einer Immobilie selber aufteilen!

Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, muss der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden, weil nur der Gebaudeanteil und eben nicht der Bodenanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.
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Renovierung nach Kauf eines Hauses: Aufpassen bei Schönheitsreparaturen

Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden oftmals umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Solche Aufwendungen sind eigentlich Erhaltungsaufwand und als Werbungskosten absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. Doch wer nicht aufpasst, kann hier einiges falsch machen!
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