Schlagwort: Einkommensprüfung

Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Kindergeld: Einkommensprüfung für behinderte Kinder weiterhin erforderlich

2012 ist die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern weggefallen, die in Berufsausbildung sind, einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) leisten, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten durchlaufen oder eine Wartezeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrücken. Gilt das auch für behinderte Kinder?
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