Tipps für den Steuer-Endspurt

Tipps für den Steuer-Endspurt 2018
© forium GmbH / Lohnsteuer kompakt.

Sie schieben die Steuererklärung vor sich hin? Sie wollen das Wochenende nutzen, um auf den letzten Drücker noch die Frist einzuhalten? Keine Sorge. Mit unseren Tipps tut das Erstellen der Steuererklärung gar nicht weh.

Sie wollen bis zum 31. Mai Ihre Steuererklärung abgeben? Das schaffen Sie.

Am besten Sie arbeiten mit kleinen Zwischenzielen. Machen Sie sich einen Termin, wann Sie Zeit und Muße haben, um die Steuererklärung zu erstellen. Der erste Schritt: Suchen Sie sich alle notwendigen Belege und Quittungen heraus und legen sie bereit.

Loggen Sie sich bei Lohnsteuer-kompakt.de ein und nutzen die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Wenn Sie das Programmm zum ersten Mal nutzen können Sie Ihre Daten auch von Elster und anderen Steuer-Anwendungen importieren. Das spart Zeit.  Und wenn Sie bisher Papier-Formulare genutzt haben, können Sie Ihre Daten kostenlos digitalisieren lassen.

Jetzt müssen Sie nur noch die Daten aktualisieren, die sich geändert haben und schon können Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Der Vorteil: Wenn Sie Lohnsteuer-kompakt.de nutzen brauchen Sie dafür kein eigenes Elster-Zertifikat.

Das Wetter ist zu schön, oder Sie haben gar keine Zeit für die Steuererklärung? Kein Problem. „Steuerpflichtige, die ein eigenes Elster-Zertifikat haben, können sich mit der Abgabe der Steuererklärung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bis Ende Juli Zeit lassen“, erklärt Felix Bodeewes, Gründer von Lohnsteuer-kompakt.de. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Steuererklärung auf elektronischem Weg abgeben, etwa über Lohnsteuer-kompakt.de.

Sie leben in keinem der genannten Bundesländer? Kein Problem. Sie können dennoch problemlos eine dreimonatige Fristverlängerung beantragen – auch per E-Mail. Die passende Briefvorlage gibt es gratis unter www.lohnsteuer-kompakt.de/musterbriefe/uebersicht.

Übrigens: Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat sogar vier Jahre lang Zeit um diese abzugeben.

Möglicherweise müssen Sie sich gar keinen Stress machen, weil Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben? Denn längst nicht jeder Bürger ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Arbeitnehmer sind nur dann zur Abgabe verpflichtet, wenn sie:

  • gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
  • unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
  • einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
  • Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Übrigens: Unsere Kunden bekommen im Schnitt eine Steuererstattung von 1.158 Euro. Dafür kann man schon ein bisschen Zeit investieren, finden wir.

4 Kommentare zu “Tipps für den Steuer-Endspurt”:

  1. Ester Diemer

    Ich bin sehr erleichtert, Ihren kompakten Artikel zu Steuertipps gefunden zu haben! Über die dreimonatige Fristverlängerung freue ich mich allerdings zugegebenermaßen am meisten. Ich werde mir die verlinkte Briefvorlage also innerhalb der nächsten zwei Wochen zu Gemüte führen und mir dann mal ein Wochenende Zeit nehmen um die Steuererklärung anzugehen.

  2. Susdorf

    Hallo.
    Ich habe Fragen zur Einkommensteuer Erklärung. Ich war bis Ende August
    Vollbeschäftig ab September bin ich in Rente. Ausserdem arbeite ich aber noch
    Seit September auf 450.00 € Minijob Basis. Daher habe ich jetzt nun
    3 verschiedene Einkünfte für 2018. Wo trage ich die einzelnen Beträge ein?
    GEHALT ok in N. Wo aber muss der Betrag aus der Minijob Arbeit eingetragen werden?
    Die Renten Einkünfte? Müssen die in Formular R eingetragen werden?
    Es wäre sehr nett wenn Sie mir bei Lösung dieser Fragen weiterhelfen könnten.
    Vielen Dank mit freundlichen Grüße Susi.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Susdorf,

      wie Sie richtig vermuten müssen die Renteneinkünfte in der Anlage R eingetragen werden. Renten können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich „Renteneinkünfte“ erfassen. Setzen Sie hierzu auf der Seite „Start / Basisangaben“ in der Zeile „Einkünfte aus Renten – Anlage R -“ ein Häkchen.

      Für einen Minijob führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der Arbeitnehmer selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie daher nicht in der Steuererklärung angeben. Ausnahme: Wird der Minijob über die Lohnsteuerkarte individuell versteuert, erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung und müssen den Minijob auch in der Einkommensteuererklärung unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen“ erklären.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Nora

    Gut zu wissen, dass man durchschnittlich eine Steuererstattung von mehr als 1000 € bekommt! Das reicht, um mich von einer Steuererklärung zu überzeugen! Ich möchte mich gerne über die Vorteile und Verfahren einer Steuererklärung informieren. Das hört sich gut an, etwas Zeit und Geduldig werden sich löhnen.

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