Die erste Steuererklärung: Der umfassende Guide für Einsteiger 2026

Die erste Steuererklärung

Nach Ausbildung oder Studium verdienst du endlich gutes Geld und stehst damit vor deiner ersten Steuererklärung. Wie die meisten Berufseinsteiger denkst du dabei wahrscheinlich an Bürokratie und Papierkram und stellst dir die Frage „Wo soll ich nur anfangen?“.

Zum Glück ist der Aufwand kleiner, als du denkst. Dazu lohnt er sich! Im Schnitt bekommen Arbeitnehmer in Deutschland rund 1.240 Euro zurückerstattet. Das Geld gehört dir. Du musst es dir nur holen. In diesem Guide erfährst du von Fristen über nötige Unterlagen bis hin zu den besten Spartipps alles Wichtige rund um deine erste Steuererklärung. Und das ganz ohne Bürokratendeutsch.

 

Warum sich deine erste Steuererklärung immer lohnt

Lass uns direkt mit der wichtigsten Frage starten: Lohnt sich die erste Steuererklärung überhaupt?

Die Antwort ist fast immer ja. Etwa 85 % der Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld vom Staat zurück. Als Berufseinsteiger liegst du dazu häufig unter dem Grundfreibetrag. Bei einem Job-Einstieg mitten im Jahr kannst du oft noch hohe Ausgaben aus dem Studium oder der Ausbildung steuermindernd ansetzen.

Wie kommt es eigentlich zu Steuerrückerstattungen?

Dein Arbeitgeber zieht jeden Monat Lohnsteuer von deinem Gehalt ab. Meistens etwas zu viel. Schließlich berechnet das Finanzamt pauschal, ohne zu wissen, was du im Laufe des Jahres tatsächlich für den Arbeitsweg, das Homeoffice, Bewerbungs- oder Umzugskosten ausgibst.

Warum lohnt sich die erste Steuererklärung nach der Ausbildung außerdem?

  • Du kannst damit selbst deine Steuer prüfen. Du siehst schwarz auf weiß, wie viel du verdient hast und wie viel abgezogen wurde. So hast du die Chance, Fehler der Arbeitgebers oder des Finanzamts zu erkennen.
  • Nach deiner ersten Steuererklärung verstehst du deinen Gehaltszettel deutlich besser und weißt, was Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer für dich bedeuten.
  • Mit deiner ersten Steuererklärung lernst du die Abläufe und alle wichtigen Unterlagen kennen. So geht dir die Steuererklärung im nächsten Jahr noch leichter von der Hand.

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Muss ich überhaupt? Wann die erste Steuererklärung Pflicht ist

Für die meisten Angestellten ist die Steuererklärung freiwillig. Aber es gibt Ausnahmen. Mit dieser Checkliste kannst du prüfen, ob du zur Abgabe verpflichtet bist:

  • Hast du mehr als einen Arbeitgeber gleichzeitig?
  • Erhältst du Lohnersatzleistungen über 420 Euro (z. B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankentagegeld)?
  • Bist du verheiratet und hat einer von euch die Steuerklasse III oder V eingetragen, oder habt ihr die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt?
  • Hast du einen Freibetrag beim Lohnsteuerabzug beantragt (z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben)?

Wenn keiner dieser Punkte auf dich zutrifft, dann ist deine Steuererklärung freiwillig. Das bedeutet: Du gibst sie nur ab, wenn es sich für dich lohnt. Das tut es aber fast immer.

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Einmal abgeben, immer abgeben? Dieser Mythos stimmt nicht!
Keine Sorge: Eine freiwillig abgegebene Steuererklärung verpflichtet dich nicht für die Folgejahre. Du entscheidest jedes Jahr neu, ob du deine Steuererklärung machst.

Ob Pflicht oder nicht, hängt allein von deiner Situation im jeweiligen Steuerjahr ab (siehe Checkliste oben) und nicht davon, ob du im Vorjahr eine abgegeben hast. Du kannst dir also in einem Jahr deine Erstattung holen und im nächsten darauf verzichten, ohne etwas dabei zu verlieren.

 

Welche Frist gilt für die erste Steuererklärung? So viel Zeit darfst du dir lassen

Was für die erste Steuererklärung die Frist ist, hängt davon ab, ob du zur Abgabe verpflichtet bist oder freiwillig abgibst. Also: Wann solltest du deine erste Steuererklärung machen?

Bist du zur Abgabe verpflichtet, gelten folgende Fristen:

Ohne Steuerberater

Ohne Steuerberater
31. Juli des Folgejahres
Mit Steuerberater

Mit Steuerberater
28./29. Februar des übernächsten Jahres

 
Gibst du freiwillig ab, hast du deutlich mehr Zeit! Du kannst deine erste Steuererklärung rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen. Die Frist läuft dabei immer bis zum 31. Dezember des vierten Jahres nach dem jeweiligen Steuerjahr ab. Eine mögliche Erstattung für 2023 verfällt also zum Beispiel erst am 31.12.2027.

Im Klartext: Erste Steuererklärung, wie viele Jahre rückwirkend? Hast du in den letzten Jahren keine Erklärung abgegeben, kannst du dir rückwirkend die Erstattung für die letzten vier Jahre holen. Im Schnitt also viermal 1.240 Euro.

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Deine Checkliste: Was brauche ich für meine erste Steuererklärung?

Damit du loslegen kannst, benötigst du einige Unterlagen:

Deine Steuer-ID: Deine Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Zahl, die du einmalig zugeteilt bekommst – in der Regel direkt nach der Geburt. Sie steht auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und auf Post vom Finanzamt. Gegebenenfalls kannst du auch deine Eltern fragen: Die finden deine Steuer-ID in ihrem ELSTER-Konto. Aber Achtung: Verwechsle deine Steuer-ID nicht mit deiner Steuernummer. Auch die wird vom Finanzamt ausgegeben und hat 10 oder 11 Ziffern, die aber meist durch Schrägstriche unterteilt sind. Während deine Steuer-ID ein Leben lang gleich bleibt, kann sich deine Steuernummer ändern. Etwa, wenn du umziehst.

Lohnsteuerbescheinigung: Die stellt dein Arbeitgeber automatisch zum Jahresende aus und lässt sie dir bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zukommen. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle relevanten Zahlen wie Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. In der Regel erhältst du die Bescheinigung digital, manchmal auch noch per Post. Hast du dich bereits im ELSTER-Onlineportal registriert, stehen die übermittelten Daten auch dort zum Abruf bereit.

Belege für absetzbare Ausgaben: Diese Belege musst du in der Regel zwar nicht einreichen, aber auf Anfrage vorlegen können. Bewahre also Quittungen, Kontoauszüge und Rechnungen bis mindestens ein Jahr nach Bescheiderlass auf. Am besten sammelst du bereits über das Jahr alle Ausgaben, die du absetzen könntest – zum Beispiel in einer Excel-Tabelle oder als Notiz in deinem Smartphone. Wenn es dann Zeit für deine erste Steuererklärung ist, siehst du auf einen Blick, welche Fahrkosten und Versicherungsbeiträge oder Ausgaben für Büromaterial oder Weiterbildungen angefallen sind.

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Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Für deine Steuererklärung ist das Finanzamt an deinem Wohnsitz zuständig. Der Arbeitsort spielt keine Rolle. Nach einem Umzug ist automatisch das Finanzamt an deinem neuen Wohnort zuständig. Auch wenn du im relevanten Veranlagungszeitraum noch woanders gewohnt hast.

Welches Finanzamt für dich zuständig ist, findest du ganz leicht über unsere Finanzamtsuche heraus. Gib einfach deinen Wohnort ein und du erhältst dann die Adresse des richtigen Finanzamts.

Warum du das unbedingt tun solltest? Gibst du deine Steuererklärung beim falschen Finanzamt ab, kann es zu ärgerlichen Verzögerungen kommen. Im schlechtesten Fall versäumst du dadurch sogar Fristen und erhältst statt der erhofften Steuerrückerstattung nur den Bescheid „Nicht für Sie zuständig“. Ist dadurch auch noch die vierjährige Frist, während der du deine freiwillige erste Steuererklärung rückwirkend einreichen kannst, verstrichen, kann dich das richtig Geld kosten.

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Die fünf größten Spartipps für deine erste Steuererklärung

Das meiste Geld holst du als Berufseinsteiger in der Regel mit folgenden fünf Posten heraus. Diese sind dabei leicht geltend zu machen.

1. Werbungskostenpauschale bzw. Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Staat geht davon aus, dass du als Arbeitnehmer mindestens 1.230 Euro pro Jahr für berufsbedingte Ausgaben aufwendest. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen, auch wenn du keine Belege einreichst. Nur, wenn du tatsächlich mehr ausgegeben hast, lohnt es sich, die Werbungskosten einzeln aufzulisten.

Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören

  • Bewerbungskosten
  • Ausgaben für Berufsbekleidung
  • Fahrkosten für den Weg zwischen Zuhause und Arbeitsort
  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen
  • Aufwendungen für Homeoffice-Ausstattung (z. B. für Schreibtisch oder Bürostuhl)
  • Kosten für doppelte Haushaltsführung

2. Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale – oft auch Pendlerpauschale genannt – hilft Arbeitnehmern dabei, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt einheitlich ein Satz von 38 Cent pro Kilometer. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt und deren tatsächliche Kosten die Pauschale übersteigen, kann alternativ die Fahrtkosten direkt ansetzen. Bis Ende 2025 galten noch 30 Cent pro Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer erhöhte sich der Satz auf 38 Cent. Wichtig zu wissen ist, dass du für die Berechnung nur volle Kilometer und nur Hin- oder Rückweg ansetzen kannst. Maßgeblich ist in der Regel die kürzeste Straßenverbindung zwischen deinem Hauptwohnsitz und deiner Arbeitsstätte. Solltest du einen Zweitwohnsitz haben, kannst du nicht beliebig die längere Strecke ansetzen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bist du auf einer längeren Strecke dank weniger Verkehr oder Ampeln deutlich schneller in der Arbeit, kann die Entfernungspauschale auch nach dieser berechnet werden.

3. Homeoffice-Pauschale

Du hast von zu Hause aus gearbeitet? Dann kannst du für jeden Homeoffice-Tag 6 Euro absetzen. Das ist für maximal 210 Tage im Jahr möglich, so dass du bis zu 1.260 Euro absetzen kannst. Du brauchst dafür auch kein separates Arbeitszimmer nachweisen. Damit du am Jahresende noch weißt, wann und wie oft du im Homeoffice gearbeitet hast, trägst du dir die Tage am besten sofort in den Kalender ein.

Bildet dein Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, kannst du alle dafür anfallenden Kosten absetzen. Sämtliche Kosten sind dann unbeschränkt abzugsfähig. Seit 2023 hast du die Wahl: Entweder nutzt du die Jahrespauschale von 1.260 Euro oder du ermittelst die Kosten exakt, was oft die finanziell bessere Entscheidung ist.

4. Studien- und Ausbildungskosten

Hast du mitten im Jahr von Studium oder Ausbildung ins Berufsleben gewechselt? Dann kannst du eventuell noch Ausgaben für Laptop, Fachbücher oder auch die Studiengebühren geltend machen. Da du deine erste Steuererklärung auch rückwirkend für die letzten vier Jahre einreichen kannst, ist es möglich, deine Studierenden-Steuerklärung nachzuholen. Auch Studierende haben oft überraschend viele steuerlich absetzbare Ausgaben. Du bekommst vielleicht nicht so viel zurück wie bei einer Vollzeitbeschäftigung, aber einige hundert Euro können schnell zusammenkommen.

5. Private Versicherungen

Bestimmte private Versicherungen kannst du als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dazu gehören

  • die Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • die private Haftpflichtversicherung,
  • eine Unfallversicherung (sofern nicht vom Arbeitgeber gestellt) und
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (werden oft automatisch berücksichtigt).

Dafür verlangt das Finanzamt in der Regel keine Belege. Du solltest den Versicherungsschein oder eine Jahresübersicht über die gezahlten Beiträge für eventuelle Rückfragen aber sorgfältig aufbewahren.

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Weitere Absetzmöglichkeiten: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Was kann ich bei der ersten Steuererklärung absetzen? Auch an diese Posten solltest du denken:

Sonderausgaben

Neben den Werbungskosten gibt es noch die Sonderausgaben. Das sind Ausgaben, die zwar nicht direkt mit deinem Job zusammenhängen, aber trotzdem steuerlich anerkannt werden:

  • Private Altersvorsorge: Beiträge zu Riester-Renten oder in die gesetzliche Rentenversicherung sind absetzbar.
  • Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen kannst du bis zu 20 Prozent deines Einkommens absetzen. Vorausgesetzt, du hast eine Spendenquittung.
  • Kirchensteuer: Gezahlte Beiträge kannst du vollständig absetzen und so dein zu versteuerndes Einkommen senken.

Eventuell angefallene Umzugskosten

Bist du für deinen ersten Job umgezogen, kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Das gilt für Speditionskosten, doppelte Mietzahlungen und sogar Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen.

Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder Kosten, die dir aufgrund einer Behinderung entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Hier gilt allerdings die sogenannte zumutbare Belastung: Das Finanzamt zieht zunächst einen einkommensabhängigen zumutbaren Eigenanteil ab. Nur was darüber liegt, wird steuerlich berücksichtigt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Das ist ein oft übersehener Posten: Hast du eine Nebenkostenabrechnung mit Kosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege? Diese Leistungen sind haushaltsnahe Dienstleistungen und können mit 20 Prozent der Lohnkosten (nicht der Materialkosten) direkt von der Steuer abgezogen werden. Bis zu 4.000 EUR jährlich sind möglich. Dasselbe gilt für Handwerkerleistungen wie Renovierungen. Bitte beachte aber, dass du nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten ansetzen kannst.

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Erste Steuererklärung nach Ausbildung & Studium: Was solltest du beachten?

Wenn du nach dem Berufseinstieg deine erste Steuererklärung machst, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Welche steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten für dich infrage kommen, hängt davon ab, ob du eine Ausbildung absolviert, studiert oder beispielsweise als Praktikant, im FSJ oder in einem Minijob gearbeitet hast.

Erste Steuererklärung nach dem Studium: Besonderheiten

Wenn du gerade dein Studium abgeschlossen hast und ins Berufsleben eingestiegen bist, lohnt sich ein Blick zurück. Schließlich lassen sich Studienkosten unter Umständen bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Dabei macht es aber einen großen Unterschied, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.

  • Erststudium (direkt nach dem Abitur): Kosten wie Studiengebühren, Semesterbeiträge, Fachliteratur oder der Laptop gelten in diesem Fall als Sonderausgaben. Sie sind auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt.
  • Zweitstudium oder Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung: Hier gelten diese Kosten als Werbungskosten. Das ist deutlich vorteilhafter, weil Werbungskosten unbegrenzt als Verlust vorgetragen werden können.

Verlustvortrag“ bedeutet, dass du bestimmte Ausgaben aus einem Jahr steuerlich in zukünftige Jahre übertragen kannst, wenn du im betreffenden Jahr keine oder nur geringe steuerpflichtige Einkünfte hattest.

Das ist besonders für Studierende interessant: Wenn du während eines Zweitstudiums oder einer Weiterbildung Kosten für Semesterbeiträge oder Exkursionen, Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten hattest, aber noch kein oder nur wenig Einkommen erzielt hast, können diese Ausgaben als Werbungskosten zu einem steuerlichen Verlust führen. Diesen Verlust merkt sich das Finanzamt und trägt ihn in die folgenden Jahre vor. Sobald du dann ins Berufsleben einsteigst und Einkommen erzielst, wird der angesammelte Verlust mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet. Dadurch sinkt deine Steuerlast und du erhältst häufig eine höhere Steuererstattung.

Erste Steuererklärung nach der Ausbildung: Das ist wichtig!

Hast du als Azubi bereits Lohnsteuer gezahlt? Oft bekommst du einen Teil zurück. Denn während der Ausbildung ist das Gehalt niedrig und die steuerlich anrechenbaren Ausgaben oft höher als gedacht. Zumal du alle selbst bezahlten Aufwendungen rund um deine Ausbildung ohne Begrenzung als Werbungskosten absetzen kannst. Du wirst als Azubi steuerlich also wie ein „normaler“ Arbeitnehmer behandelt.

Absetzbare Werbungskosten sind zum Beispiel

  • Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb,
  • Arbeitsmittel wie Berufskleidung, Werkzeug oder Fachliteratur und
  • Kosten für Prüfungsvorbereitungskurse.
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Tipp: Auch die Kosten für deine Berufsausbildung kannst du bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen.

 

Sonderfälle im Überblick: Praktikanten, FSJ & Co.

  • Praktikanten: Ob du auf deine Praktikumsvergütung Einkommensteuer zahlst, hängt von deinem gesamten steuerpflichtigen Einkommen und deiner persönlichen Steuerklasse ab. Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro), fällt keine Einkommensteuer an. Trotzdem kann sich eine Steuererklärung lohnen, wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde und du dir diese erstatten lassen kannst.
  • FSJ / FÖJ / BFD: Das bezahlte Taschengeld sowie mögliche Sachleistungen wie Unterkunft oder Verpflegung liegen in der Regel unter dem Grundfreibetrag, sodass normalerweise keine Steuerpflicht entsteht. Eine Steuererklärung ist hier meist nur dann relevant, wenn ausnahmsweise Lohnsteuer einbehalten wurde. Das kommt aber nur selten vor.
  • Minijob: Bei einem Minijob (2026: Geringfügigkeitsgrenze bei 603 Euro) übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die pauschale Besteuerung. Für dich selbst bleibt der Verdienst normalerweise steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Nur wenn du weitere Einkünfte hast oder der Job individuell versteuert wurde, kann eine Angabe notwendig werden.

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Was bringt das in der Praxis? Ein Rechenbeispiel

Lisa ist 24 Jahre alt, hat gerade ihr Studium abgeschlossen und arbeitet seit Januar im ersten Job. Sie verdient 42.000 Euro brutto im Jahr, pendelt 35 Kilometer zur Arbeit und hat sich für den neuen Job einen Laptop für 1.200 Euro gekauft. An 80 Tagen hat sie im Homeoffice gearbeitet.

Was kann Lisa absetzen?

Posten Betrag
Pendlerpauschale (35 km × 230 Arbeitstage × 0,38 €) 3.059 €
Homeoffice-Pauschale (80 Tage × 6 €) 480 €
Laptop (beruflich genutzt) 1.200 €
Absetzbare Werbungskosten gesamt 4.739 €
Werbungskostenpauschale 1.230 €

Da Lisas absetzbare Werbungskosten deutlich über der automatischen Pauschale von 1.230 Euro liegen, lohnt sich die einzelne Auflistung. Der Mehrbetrag von rund 3.500 Euro mindert ihr zu versteuerndes Einkommen.

Ergebnis: Bei ihrem Einkommen und Steuersatz bedeutet das eine geschätzte Erstattung von rund 700 bis 900 Euro. Hinzu kommen möglicherweise noch Versicherungsbeiträge oder Studienkosten aus dem letzten Semester, die die Erstattung weiter erhöhen können.

Hinweis: Diese Rechnung ist eine sehr vereinfachte Näherung und soll nur zur Veranschaulichung der Thematik dienen. Die tatsächliche Erstattung hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab.

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Wie mache ich meine erste Steuererklärung am besten? Deine Optionen im Vergleich

Die erste Steuererklärung machen – was zuerst vielleicht etwas kompliziert wirkt, ist mit der richtigen Unterstützung gut machbar. Abhängig von deinem Budget, deinem gewünschten Zeitaufwand und persönlichen Vorlieben hast du verschiedene Möglichkeiten.

  • Papierformulare: Die sind komplett kostenlos, das Ausfüllen geht aber eher mühsam von der Hand. Du musst dich alleine durch viele Felder arbeiten, was schnell unübersichtlich werden kann.
  • ELSTER: Die offizielle Lösung vom Finanzamt ist sehr sicher und kostenlos. Leider ist das komplexe Portal nicht besonders intuitiv aufgebaut. Gerade Einsteiger empfinden die Online-Formulare oft recht verwirrend.
  • Eine Steuer-Software: Die kostenpflichtigen Produkte sind meist sehr benutzerfreundlich. Eine Steuer-Software führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess und hilft dir, nichts zu vergessen.
  • Steuer-Apps: Die Apps sind mobil nutzbar und ideal für einfache Fälle. Perfekt, wenn du wenig Zeit hast und alles unkompliziert erledigen willst. Erfahre hier mehr darüber, wie du mit der Lohnsteuer Kompakt App deine Steuererklärung stressfrei überall machen kannst!
  • Steuerberater: Das ist die bequemste, aber auch teuerste Option. Sinnvoll ist die Unterstützung durch einen Steuerberater vor allem bei komplexen Themen wie Selbstständigkeit oder mehreren Einkunftsarten.

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Was passiert, wenn ich in meiner Steuererklärung Fehler mache?

Fehler in der Steuererklärung sind erstmal kein Drama und passieren häufig. Typische Beispiele sind etwa eine falsch berechnete Pendelstrecke, vergessene Versicherungen, nicht korrekt dokumentierte Homeoffice-Tage oder übersehene Studienkosten. Wichtig ist: Das führt nicht automatisch zu Problemen.

Das Finanzamt prüft die Angaben und meldet sich in der Regel nur, wenn etwas unplausibel wirkt oder Unterlagen fehlen. Meist bekommst du dann einfach eine Rückfrage oder die Möglichkeit zur Korrektur. In vielen Fällen wird die Steuererklärung auch ohne großes Aufheben angepasst und neu berechnet. Du wirst keinesfalls sofort mit Nachzahlungen konfrontiert. Kompliziert wird es nur bei groben Fehlern oder vorsätzlichem Betrug.

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Keine Angst vor dem Finanzamt: Deine erste Steuererklärung als Chance!

Wer seine erste Steuererklärung gemacht hat, fragt sich nur noch eins: Warum habe ich damit so lange gewartet? Sind alle Unterlagen vorhanden, ist die Steuererklärung mit einer guten Steuer-App in kurzer Zeit fertig.

Für die meisten Berufseinsteiger ist die Steuererklärung freiwillig – und genau das macht sie zu einer echten Chance: Du kannst bis zu vier Jahren rückwirkend abgeben und dir so mehrere Jahreserstattungen auf einmal sichern.

Nutze wichtige Hebel wie Werbungskosten und Versicherungsbeiträge und die zusätzlichen Absetzmöglichkeiten der ersten Steuererklärung nach Ausbildung oder Studium.

Hol dir jetzt mit der Lohnsteuer Kompakt App ganz einfach dein Geld zurück! Füll deine Steuererklärung bequem online aus – mit geführten Fragen und automatisch angezeigten Spartipps. So kannst du schon beim ersten Mal nichts vergessen.

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Häufige Fragen zur ersten Steuererklärung

Muss ich wirklich eine Steuererklärung machen?

Für die meisten Angestellten ist die Steuererklärung freiwillig. Zur Abgabe verpflichtet bist du nur in bestimmten Situationen, zum Beispiel wenn du mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hattest oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen hast. Für alle anderen gilt: Du musst nicht, aber es lohnt sich fast immer.
Wie kann ich meine Steuererklärung am einfachsten machen?

Für Berufseinsteiger mit einem einfachen Fall empfehlen sich Steuer-Apps. Sie führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess, erklären Fachbegriffe und zeigen dir automatisch, was du absetzen kannst. Die meisten sind in unter einer Stunde erledigt.
Wie lange kann ich meine erste Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Wenn du freiwillig abgibst, hast du vier Jahre Zeit. Die Erstattung für 2023 kannst du also noch bis zum 31. Dezember 2027 beantragen. Bist du zur Abgabe verpflichtet, gilt die reguläre Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Was passiert, wenn ich etwas falsch angebe?

Kleine Fehler sind kein Drama. Das Finanzamt meldet sich in der Regel mit einer Rückfrage oder passt die Erklärung direkt an. Problematisch wird es nur bei vorsätzlich falschen Angaben. Wer aus Versehen etwas vergisst oder falsch berechnet, hat nichts zu befürchten.
Wie viel Geld bekomme ich zurück?

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Relevant sind unter anderem dein Einkommen, dein Pendelweg, Homeoffice-Tage und absetzbare Versicherungen. Laut einer Auswertung unserer Nutzerdaten erhalten Berufseinsteiger mit Lohnsteuer Kompakt im Schnitt 1.240 Euro zurück.

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