Schlagwort: Pendlerpauschale

Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht

Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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Pendlerpauschale: Nachweis der Arbeitstage

Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung  die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.
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Ungeklärte Steuerfragen bei Zeitarbeitnehmern

Anders als reguläre Angestellte stehen Zeitarbeitnehmer bekanntlich nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, bei dem sie tatsächlich arbeiten, sondern zum Personaldienstleister, der sie vermittelt hat. Dieser Umstand macht die Einkommenssteuererklärung in manchen Bereichen ein wenig komplizierter und ist zudem noch immer Gegenstand juristischer Klärung und Beurteilung. Betroffen sind vor allem die Punkte Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Hinzu kommt die generelle Frage nach der zeitlichen Abgrenzung einer Zeitarbeit. Wir wollen an dieser Stelle die bisherigen Fakten zusammentragen und Hinweise geben.
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Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten?

Aufwendungen infolge Unfall, Beschädigung oder Diebstahl sind nach bisherigem Verständnis stets zusätzlich zur Entfernungspauschale und zusätzlich zur Dienstreisepauschale als Werbungskosten absetzbar, wenn sich der Schaden auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet. Die Unfallkosten oder andere Aufwendungen sind in voller Höhe abziehbar, nicht etwa nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Andererseits werden sie auch nicht mit dem beruflichen Nutzungsanteil an-erkannt, wenn der Schaden auf einer privaten Fahrt eintritt.
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