Schlagwort: Pauschalbesteuerung

Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht

Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht

Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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Pauschalbesteuerung für Dienstwagen kann zur Nachzahlung führen

Pauschalbesteuerung für Dienstwagen zur Nachzahlung führen

Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, müssen den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Bei der Pauschalbesteuerung werden monatlich 1 % des Listenpreises des Kfz als Privatanteil versteuert. Hinzu kommen noch 0,03 % des Kfz-Listenpreises pro Entfernungs-Kilometer und Monat, wenn der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird.
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Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse: Die wichtigsten Fragen und Antworten!

Jobticket und Arbeitgeberzuschüsse: Die wichtigsten Fragen und Antworten!

Seit dem 1.1.2019 bleibt das so genannte Jobticket, das Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stellen, steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und gilt nicht für die Nutzung von Flugzeugen.
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