Schlagwort: Lohnsteuerermäßigung

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2024 beantragen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge beantragen

Optimieren Sie Ihr monatliches Nettogehalt! Statt auf Steuererstattungen bis zum Jahresende zu warten, können Sie mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bereits während des Jahres Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2022 mehr Netto vom Brutto

Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2022 mehr Netto vom Brutto

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2021 mehr Netto vom Brutto

Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2021 mehr Netto vom Brutto

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.


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Vom Weihnachtsgeld 2020 mehr steuerfrei erhalten

Vom Weihnachtsgeld 2020 mehr steuerfrei erhalten

Hatten Sie in diesem Jahr 2020 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.


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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2020 mehr Netto vom Brutto

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Ab Januar 2020 mehr Netto vom Brutto

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten

Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten

Hatten Sie im Jahr 2019 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2019 beantragen

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge beantragen

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahresende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres als Lohnsteuer-Freibeträge steuermindernd berücksichtigen lassen und sich so Monat für Monat ein höheres Nettogehalt auszahlen lassen.
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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für das Jahr 2018

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für die Lohnsteuer 2022

Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahres-ende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
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Abfindung: Das wichtigste zur Fünftelregelung

Abfindung: Das wichtigste zur Fünftelregelung

Je nach wirtschaftlicher Auftragslage lassen sich Kündigungen im Betrieb nicht immer vermeiden. Im besten Fall bleibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit eine Abfindung vom Arbeitgeber einzufordern. Welche Höhe die Abfindung aufweist und in welcher Form die Abfindung gezahlt wird beeinflusst allerdings die spätere steuerliche Behandlung. Generell gilt für alle Abfindungsarten, dass sie in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
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Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!

Jetzt Lohnsteuerermäßigung für 2017 beantragen!

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Lohnsteuer-Ermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Lohnsteuer-Ermäßigung: Jetzt Freibetrag beim Finanzamt beantragen

Steuerpflichtige können beim Finanzamt einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen, da der Arbeitgeber aufgrund der eingetragenen Freibeträge weniger Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom Arbeitslohn einbehält. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist einfach und kann sich lohnen.
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Lohnsteuerermäßigung: Lohnsteuerfreibetrag gilt künftig für zwei Jahre

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber einen Lohnsteuerfreibetrag, den man sich vom Finanzamt zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aufnehmen lassen kann. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt derzeit jeweils für die Dauer eines Jahres und muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden (§ 39a Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG).
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