Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für das Jahr 2018

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für die Lohnsteuer 2022
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Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss nicht bis zum Jahres-ende warten, ehe es dafür eine Steuererstattung gibt. Sie können diese Aufwendungen bereits während des Jahres steuermindernd berücksichtigen lassen und so Monat für Monat ein höheres Netto-Gehalt bekommen: Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie einen Lohnsteuerfreibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen, sodass der Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.

Der „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ist ein umfangreiches 6-seitiges amtliches Formular. Anstelle dieses umfangreichen Antrags brauchen Sie in bestimmten Fällen lediglich den 2-seitigen „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ auszufüllen, wenn der beantragte Freibetrag nicht höher ist als im Vorjahr, nur die „Zahl der Kinderfreibeträge“ geändert werden soll, erstmals ein Kinderfreibetrag beantragt wird, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in Berufsausbildung ist.

Aktuell weist das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz auf wichtige Neuregelungen beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2018 hin (LSt Rheinland-Pfalz vom 15.9.2017):

  • Die bisher üblichen zwei Formen des Antrags – normaler Antrag und vereinfachter Antrag – werden aufgegeben.
  • Stattdessen gibt es künftig nur den „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit drei Anlagen zu Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kindern.
  • Dies hat den Vorteil, dass neben dem neuen Hauptvordruck nur noch die Anlage ausgefüllt werden muss, die für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung tatsächlich gebraucht wird.
  • Zudem werden die Vordrucke und Anlagen optisch an die gewohnten Vordrucke zur Steuererklärung angepasst.

Falls bereits im Vorjahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steuerfreibeträge nicht verändert haben, so genügt es, im neuen Hauptvordruck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.

Lohnsteuer kompakt

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2018 kann bereits ab Oktober 2017 gestellt werden, und zwar nur beim Finanzamt. Der Lohnsteuerfreibetrag ist dann im Regelfall für zwei Jahre gültig. Ändern sich die Verhältnisse, sodass mit geringeren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.


Formulare für die Lohnsteuer 2018

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
Anlage Kinder 2018 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen
Anlage Werbungskosten 2018 – Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2018 – Angaben zu Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), außergewöhnliche Belastungen (einschließlich Pauschbetrag für behinderte Menschen)

Weitere Formulare für die Lohnsteuer


 

15 Kommentare zu “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für das Jahr 2018”:

  1. Baerbel Hoffmann

    Hallo ,

    ich bekomme noch von den letzten zwei Jahren Geld zurück . Es kam bei mir nie an auf meinen Konto. Würde mich
    freuen wenn ich die 8oo,- euro jetzt zurück bekommen könnte.

    MIT Freundlichen Grüßen
    Bärbel Hoffmann

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Bärbel,

      vielleicht sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen dann – am besten telefonisch – an Ihr Finanzamt wenden. Die aktuellen Kontaktdaten aller deutschen Finanzämter finden Sie allerdings auch auf unserer Seite.

      Lohnsteuer kompakt ist ein privater Anbieter für die Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung ohne Installation und Aktualisierung einer Software.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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  3. Adrian viorel Iordache

    Hallo, ich habe ein Stiefsohn und ab 17.09.2016 ist er volljährig geworden, seitdem wurde er nicht mehr in meine Lohnsteuer getragen . Ich wusste nich dass,das für die volljährige muss man jedes Jahr ein Antrag für Lohsteuerermäsigung erstellen. Meine Fragen sind : welche Kind Anlage soll ich schiken wenn das Kind eine Ausbildung macht und lebt in meine Wohnung und kann Mann ein Antrag für die zwei vorbeigegangen Jahre 17.09.2016-17.09.2180 stellen? Wie wird das kalkulieren und es ist möglich eine Nachzahlung? Vielen dank.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Adrian,

      Kinderfreibeträge können Sie auch für volljährige Kinder (ab 18 Jahren) geltend machen. Dafür müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auch für minderjährige Kinder gelten. Zusätzlich muss Ihr Kind wenigstens eine der folgendne Voraussetzungen erfüllen:

      • Ihr Kind ist unter 21 Jahren, beschäftigungslos und arbeitsuchend
      • Ihr Kind ist unter 25 Jahren und ohne Berufs-Abschluss oder macht eine Ausbildung oder einen Freiwilligen-Dienst
      • Ihr Kind ist unter 25 Jahren mit Berufs-Abschluss aber nicht erwerbstätig
      • Ihr ist behindert.

      Als Nachweis müssen Sie z. B. Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung vorlegen. Weitere Informationen….

      Die aktuellen Formulare für die Beantragung der Lohnsteuerermäßigung finden Sie in dem Beitrag „Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2019 beantragen„. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gilt dann ab Januar 2018.

      Über Ihre Einkommensteuererkläriung werden die Kinderfreibeträge bei entsprechenden Nachweisen auch für 2017 im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung berücksichtigt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Dominique

    Hallo,
    lohnt sich die Beantragung auf Lohnsteuerermäßigung auch für einen kinderlosen Single der keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat?

    Viele Grüße 🙂
    Dominique

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Dominique,

      außer den häufigen Antragsgründen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können Sie u.a. auch für „Verluste aus anderen Einkunftsarten / Verlustvortrag / Förderung des Wohneigentums“ oder „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst- und Handwerkerleistungen“ eine Lohnsteuerermäßigung beantgragen.

      Alle Antragsgründe finden Sie in den Antragsformularen, die im obigen Beitrag verlinkt sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Jasmin

    Ich habe in meiner Lohnsteuerkarte einen Behinderten Pauschbetrag eingetragen. Wie kann ich diesen wieder löschen lassen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jasmin,

      Den Freibetrag können Sie auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt löschen lassen. Nutzen Sie doch einfach unsere Finanzamtsuche um die Kotaktdaten zu finden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  6. Murat

    Hallo

    Wir haben ein Kind bekommen im Mai habe es leider versäumt den Steuerermäßigungdantrag beim Finanzamt zu stellen
    Meine Fragen
    1. Bekomme ich die Ermäßigung rückwirkend ?
    2. Und kann mir einer etwa einer sagen Wie viel es etwa mehr netto ist mit Kind auf Lohnsteuer
    Frau ist im Elternzeit 2 Jahre ich arbeite voll

    LG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Murat,

      für Kinder unter 18 Jahren ist ein Antrag in der Regel nicht erforderlich, da diese Kinder in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) grundsätzlich automatisch berücksichtigt werden.

      Wurde der Freibetrag bisher nicht berücksichtigt, können Sie das aber auch in der Steuererklärung für 2018 nachholen, indem Sie die Anlage Kind zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen, umd den Kinderfreibetrag zu beantragen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thilo Rudolph

  7. Stefanie

    Hallo, wir haben im November 2018 ein Kind bekommen. Aus den angezeigten Kommentaren habe ich entnommen, dass für Kinder unter 18 Jahre kein Antrag auf Steuerermäßigung gestellt werden muss. Meine Frage: Wie erfährt das Finanzamt dann von unserem Kind und auf welchen Elternteil wird der Freibetrag dann eingetragen?
    Schöne Grüße Steffi

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Stefanie,

      grundsätzlich wird die Änderung der melderechtlichen Daten von Kindern bei Geburt, Adoption, Tod, Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland nach wie vor von den Meldebehörden vorgenommen. Die Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der ELStAM erfolgt automatisch.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  8. Margarethe Naredi-Rainer

    Hallo, unsere Tochter ist im Februar 2019 25 Jahre geworden und wir würden gerne den Kinderfreibetrag von der Lohnsteuerkarte löschen lassen. Wir haben dies schon im November 2018 mit einem vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aber leider ohne Beiblatt für Kinder, versucht. Die Löschung wurde vom Finanzamt nicht durchgeführt. Welche Formulare genau muß ich benutzen, um mein Kind von der Lohnsteuerkarte zu löschen und kann ich dies auch jetzt noch nachholen, obwohl meine Tochter im Februar Geburtstag hatte?
    Liebe Grüße
    Gretl

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Margareth,

      Die Finanzämter sind für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) zuständig. Grundsätzlich wird die Änderung der melderechtlichen Daten von Kindern bei Geburt, Adoption, Tod, Zuzug aus dem Ausland oder Wegzug ins Ausland nach wie vor von den Meldebehörden vorgenommen.

      Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erfolgt eine direkte Datenweitergabe an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der Weg zum Finanzamt ist nur noch dann erforderlich, wenn eine andere Steuerklassenwahl (etwa von 4/4 auf 3/5) oder die Übertragung eines Kinderfreibetrages gewünscht wird.

      Sollten Sie Fragen zu den Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) haben, wenden Sie sich einfach direkt an Ihr Finanzamt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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