Schlagwort: Abgabefrist



Abgabefrist 2023: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Abgabefrist 2023: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. Oktober 2023 für Ihre Steuererklärung 2022 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.
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Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten konnten, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht.  Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht

Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht

Aktuell weist das Finanzministerium Thüringen darauf hin, dass der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft: Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2021 bzw. am darauffolgenden Werktag. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022 (FinMin Thüringen vom 14.9.2021).


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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen

Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.

Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.

Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.

 

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.

Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise. Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.

Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.

Verzinsung der Steuern

Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.

Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Geänderte Abgabefristen:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

 

🇬🇧 Article in English: More time for the tax return 2020

 


Fristende für Steuererklärung 2019 naht

Fristende für Steuererklärung 2019 naht

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Juli 2020 naht das Fristende für die Steuererklärung 2019. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2021.
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Wie viel Entlastung bringen die Steueränderungen 2019?

Für 2019 hat die Bundesregierung zahlreiche Steueränderungen beschlossen. Diese Neuerungen bringen meist nur eine geringe Steuerersparnis. Von welchen Neuerungen können sich die Bundesbürger eine Steuerersparnis erhoffen?
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Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.
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Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Steuererklärung: Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Wenn Sie eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Lohnsteueranmeldung) nicht oder nicht rechtzeitig abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer betragen, maximal 25 000 EUR. Kurioserweise kann ein Verspätungszuschlag leider auch dann festgesetzt werden, wenn es aufgrund der Steueranrechnung zu einer Steuererstattung kommt (BMF-Schreiben vom 6.8.2001, BStBl. 2001 I S. 504).
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Finanzämter starten im März 2018 mit der Einkommensteuer 2017

Finanzämter starten im März 2018 der Einkommensteuer 2017

Anfang März 2018 beginnen die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2017. Wie auch in den vergangenen Jahren können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zu diesem Zeitpunkt die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
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Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017

Steuererklärung 2016: Abgabefrist endet am 31. Mai 2017

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2017 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2017.
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Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2016

Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 31. Mai 2015

Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Mai 2016 endet die offizielle Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember 2016.
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Steuererklärung 2014: Abgabefrist endet am 1. Juni 2015

Steuererklärung 2015: Abgabefrist endet am 1. Juni 2015

„Am 30. Mai ist der Weltuntergang…“ – singen die Rheinländer zur Faschingszeit. Ganz so schlimm ist es zwar nicht und auch nicht so lustig, doch am 31. Mai ist grundsätzlich die Deadline für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
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Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung

Steuererklärung zurückziehen – Praktische Tipps zur Umsetzung

 

Beim Einreichen von Steuererklärungen können immer wieder Fehler auftauchen. Gerade private Personen neigen in diesem Fall zu Fehlern, wenn sie sich keine Hilfe von anderen Personen einholen. Da kann es sehr nützlich sein, wenn gewusst wird, wie und wann eine Steuererklärung zurückgezogen werden kann. Wie die Abgabe einer Steuererklärung im Allgemeinen funktioniert und welche Termine beachtet werden sollten, verrät dieser Bericht.
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Steuererklärung für 2014 ab sofort verfügbar!

Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2014 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison.  Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2014 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2014 bei Ihrem Finanzamt ist erst ab Neujahr 2015 möglich.
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Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte Anträge

Das Jahresende 2014 naht: Höchste Zeit für bestimmte AnträgeFreiwillige Steuererklärung für das Jahr 2010

Falls Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe vorteilhaft sein. Dafür haben Sie im Allgemeinen 4 Jahre Zeit, für das Jahr 2010 also noch bis zum 31.12.2014. Denn nur so können Sie eine Steuererstattung erreichen. Falls es zu einer Steuernachforderung kommen sollte, können Sie ganz einfach Ihren Antrag wieder zurücknehmen. Schauen Sie, wann sich eine freiwillige Steuererklärung für Sie lohnen kann.
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