Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.

Stichtag: 31. Oktober 2022

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich dieses Jahr statt des 31. Juli 2022 den 31. Oktober 2022 für die Abgabe vormerken. Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Unterlagen für die Steuer 2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2020 nochmals vom 31.05.2022 auf den 31.08.2022. Für die Steuererklärung 2021 wurde der Termin auch schon auf den 31.08.2023 festgelegt.

Wer freiwillig abgibt, kann sich für die Steuererklärung wie gehabt bis zum 31.12.2025 Zeit nehmen.

Wegen Corona gelten geänderte Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen:

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 31.10.2021
(31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 31.10.2022
(31.08.2023)
Für das Steuerjahr 2022 31.12.2026 30.09.2023
(31.07.2024)
Für das Steuerjahr 2023 31.12.2027 31.08.2024
(31.05.2025

In unserem Blog Steuerwissen finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Abgabefristen und Abgabepflichten:

  • Steuererklärung: Wer muss pünktlich abgeben?
  • Abgabefrist verpasst
  • Fristverlängerung beantragen
  • Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
  • Verspätungszuschlag: Seit 2020 wird es teuer!
  • Wer freiwillig abgibt, hat länger Zeit

13 Kommentare zu “Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest”:

  1. Thomas Kaiser

    Ich hatte Steuer Erklärung am letzten Wochenende gemacht muss man nicht mehr unterschreiben und mit der Post an das Finanzamt schicken?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Thomas,

      Sie haben Ihre Steuererklärung bereits online bei Ihrem Finanzamt abgegeben. Eine Unterschrift und/oder der Versand der Steuererklärung ist nicht notwendig, da
      bei der Online-Abgabe Lohnsteuer kompakt Ihre Steuererklärung digital für Sie in Ihrem Auftrag signiert. Weitere Informationen zur Online-Abgabe.

      Das elektronische Dokument wird wie bei der Online-Abgabe über einen sicheren Internet-Kanal direkt die Finanzverwaltung übermittelt und dort als rechtswirksame Steuererklärung bearbeitet. Dies ist auch die übliche Vorgehensweise, wenn Steuerberater die Steuererklärung Ihrer Mandanten an das Finanzamt übermitteln.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Robert Kolar

    Wollte mich eigentlich bei Elster anmelden, wegen der Grundsteuererklärung!
    Meine Steuerklärung ist bereits über LOHI erledigt.
    Bitte um die richtige Registrierung Formular schicken bzw. einloggen

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Robert,

      Sie können mit Lohnsteuer kompakt Ihre Einkommensteuererklärung für die letzten Jahre bearbeiten. Die Bearbeitung der neuen Grundsteuererklärung bieten wir nicht an.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Cansu,

      die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

      Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommensteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden. Sie können Ihre Steuernummer auch bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.

      Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als „Persönliche Identifikationsnummer“ bezeichnet, häufig wird sie auch kurz „Identifikationsnummer“ genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt. Ihre persönliche Identifikationsnummer können Sie über das Eingabeformular des BZSt erneut anfordern.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Brunhilde,

      die Abgabe der Steuererklärung ist immer dann freiwillig, wenn man nicht per Gesetz zur Abgabe verpflichtet ist. Das trifft insbesondere auf Arbeitnehmer in der Steuerklasse I zu, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung als Arbeitnehmer haben. Das gilt aber auch für Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV; für Sie besteht also keine Abgabepflicht.

      Selbstständige, Gewerbetreibende, Vermieter und Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 56 EStDV).

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Sascha

    Hallo, kann man die Grundsteuererklärung bei euch machen, finde nämlich nix.
    Bin seit Jahren Kunde bei euch und wollte mich nicht extra bei Elster anmelden.
    LG Sascha

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Sascha,

      wir bieten auf unserer Seite die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung an.

      Für Privatpersonen empfehlen wir den Online-Service des Bundesfinanzministeriums für alle Bundesländer, die das Bundesmodell nutzen: Grundsteuererklärung für Privateigentum. Auf der Seite können private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung einfach und kostenlos online die Grundsteuererklärung abgeben!

      Wenn in Ihrem Bundesland das Bundesmodell keine Anwendung findet, müssen Sie entweder Elster nutzen oder einen kostenpflichtigen Anbieter.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Carmen,

      bei freiwilliger Abgabe haben Sie für die Steuererklärung 2019 bis zum 31.12.2023 Zeit.

      Alle Abgabefristen für die Steuererklärung finden Sie hier.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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