Schlagwort: Abgabefristen

Erklärungspflicht wegen Kurzarbeitergeld: Verspätungszuschläge drohen

In den Coronajahren haben viele Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen. Dieses ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den sogenannten Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz. Dadurch wird es bei Abgabe der Steuererklärungen 2020 bis 2022 in vielen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen. Bei Bezug von Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro pro Jahr besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer nicht abgibt, dem drohen Verspätungszuschläge!


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Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter

Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Steuererklärung 2020: Erste Bescheide ab Ende März 2021 möglich

Frühestens ab Mitte März 2021 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2020 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz in  einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefristen gelten erst ab 2018

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man verpflichtet, wenn ein bestimmter Grund gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 EStG vorliegt. Dann erfolgt eine sog. Pflichtveranlagung oder Veranlagung von Amts wegen. Für die Abgabe der Steuererklärung 2016 gelten folgende Abgabefristen (gemäß Fristenerlass der Finanzverwaltung):
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Steuererklärung für 2015 ab sofort verfügbar!

Unaufhaltsam rückt das Jahresende 2015 näher und Lohnsteuer kompakt startet in die neue Steuersaison.  Ab sofort können Sie Ihre Steuererklärung für 2015 beginnen. Mit den aktuellen Steuertipps können Sie schon jetzt Ihre Steuererstattung optimieren. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung 2015 ist erst ab Januar 2016 möglich.


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