Steuererklärung 2020: Erste Bescheide ab Ende März 2021 möglich

Steuererklärung2020: Erste Bescheide ab Ende März 2021 möglich
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Frühestens ab Mitte März 2021 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2020 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz in  einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.

Den Finanzämtern stehen zudem die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung, sodass eine frühere Bearbeitung  ausgeschlossen ist. Erst mit der Bereitstellung der Software können die Finanzämter loslegen.

Die ersten Steuerbescheide treffen daher voraussichtlich Ende März bzw. Anfang April bei den Bürgerinnen und Bürgern ein. Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen.

Elektronische Steuererklärung bietet Vorteile

Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies hat viele Vorteile: Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden.

Zudem können mit dem elektronischen Datenabruf zahlreiche Informationen, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stehen spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung. Daneben stehen weitere Serviceleistungen, wie z. B. die vorausgefüllte Steuererklärung oder die sichere Übermittlung von Nachrichten an das Finanzamt, zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten von Lohnsteuer kompakt als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.

Deutschlands schnellste Finanzämter 2020

Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.

Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man verpflichtet, wenn ein bestimmter Grund vorliegt. Dann erfolgt eine sog. Pflichtveranlagung oder Veranlagung von Amts wegen.

Liegt kein Grund für eine Pflichtveranlagung vor, können Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre eine Steuererklärung freiwillig abgeben (sog. Antragsveranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). In diesem Fall können Sie sich mit der Abgabe bis zu vier Jahre nach dem Steuerjahr Zeit lassen, für die Steuererklärung 2020 also bis zum 31.12.2024 (§ 169 AO).

Abgabefristen für die Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater):
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 31.07.2021
(28.02.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe

Seit 2019 gelten neue Regeln zur Erhebung von Verspätungszuschlägen. Einen Verspätungszuschlag muss der Finanzbeamte künftig festsetzen, wenn eine Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres oder – bei Vorabanforderung durch das Finanzamt – nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurde (Muss-Regelung).

Bei Einkommensteuererklärungen beträgt der Zuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (vermindert um festgesetzte Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge), mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

10 Kommentare zu “Steuererklärung 2020: Erste Bescheide ab Ende März 2021 möglich”:

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Manuela,

      wenn Ihre gesamten Einkünfte in den Steuerjahren 2017 bzw. 2018 unter dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro (2021) bzw. 9.408 Euro (2020) lagen, sollten Sie die gezahlten Lohnsteuern vollständig zurückerhalten.

      Ob und wie viel der gezahlten Lohnsteuern Sie ggf. zurückerhalten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Steuerschuld errechnet sich auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens; vereinfacht gesagt: Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben.

      Sie können aber einfach mal mit unserem Einkommenssteuer-Rechner ausprobieren, ob sich grob gerechnet eine Erstattung ergibt. Der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Steuerschuld an.

      Wenn Sie alle Ihre Einkünfte und Ausgaben in unserem Programm Lohnsteuer kompakt eingeben, ist die Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld natürlich sehr viel genauer!

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. Helmut Romeo Szebeni

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein name ist Helmut Romeo,
    darf ich den Steuererklärung selber machen ,Ohne Steuerberater?
    Ich möchte gern Wissen was passieren kann, wenn ich etwas falsch mache, ohne es zu wollen.
    Wie kann ich es später korrigieren?
    Vielen Dank für Ihre Verständnis.
    Grüß Helmuth.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Helmut,

      ja, Sie können Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen und bei ihrem Finanzamt einreichen.

      Probieren Sie doch einfach mal Lohnsteuer kompakt aus. Unser Programm bietet wesentliche Vorteile, die Ihnen viel Zeit und Geld sparen. Schließlich haben die Finanzämter kein Interesse, Ihnen beim Steuernsparen zu helfen. Das Ausprobieren unserer Anwendung ist kostenfrei. Erst bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung fällt der Kaufpreis an.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Birgit,

      die durchschnittliche Bearbeitungszeit können Sie direkt auf unserer Seite unter https://www.lohnsteuer-kompakt.de/start/finanzaemter einsehen.

      Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall natürlich abweichen und ist davon abhängig, wieviele Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt bei dem jeweiligen Finanzamt abgegeben werden. Bei Fragen zur Bearbeirungszeit wenden Sie sich am besten direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

      Einfach das gesuchte Finanzamt (z.B. Melsungen) in das Suchfeld eintragen und aus der Ergebnisliste auswählen. Neben den Kontaktdaten Ihres Finanzamt, wird Ihnen dann auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer angezeigt. Außerdem können Sie Ihr Finanzamt auch direkt nach verschiedenen Kriterien (Schnelligkeit, Zufriedenheit, Freundlichkeit) bewerten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Kerstin

    Wenn man hinzahlen muss dauert es etwa 14 Tage. Bekommt man zurück dauert es über zwei Monate. Direkter Vergleich Finanzamt Gifhorn. Beide Erklärungen am gleichen Tag elektronisch übermittelt.

  3. Stephie

    Hallo alle zusammen wir warten auch schon seit dem 16.4. 2021 auf unsere Steuern. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde nur sehr unfreundlich geantwortet Sie wären bei März. Sonst null Auskunft. Echt traurig aber Wehe man muss etwas an das Finanzamt zahlen, dann sind sie plötzlich auch schon im Juni. Fühle mich nach 9 Wochen echt ein wenig Vera….

  4. Amina

    Hallo,

    Die Unterlagen habe ich Anfang Mai bei meinem Steuerberater eingereicht, aber noch immer nichts vom Finanzamt erhalten. Ich habe versucht, meinen Steuerberator anzurufen, aber er hat nicht geantwortet, und das Problem ist, dass ich nicht weiß, bei welchem ​​Finanzamt er meine Unterlagen eingereicht hat. Gibt es eine Möglichkeit, diese Informationen irgendwie herauszufinden, d. h. wo sind meine Dokumente?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Amina,

      auf diese Fragen kann wohl nur Ihr Steuerberater eine Antwort geben.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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