Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht

Steuererklärung 2020: Ende der Abgabefrist naht
pixabay/AbsolutVision Lizenz: Pixabay Lizenz

Aktuell weist das Finanzministerium Thüringen darauf hin, dass der Countdown für die Steuererklärung 2020 läuft: Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2021 bzw. am darauffolgenden Werktag. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022 (FinMin Thüringen vom 14.9.2021).

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2020 endete normalerweise am 31. Juli 2021. Da dieser Tag auf einen Samstag fiel, hätte sich das Ende der Abgabefrist auf den 2. August 2021 verschoben. Falls die Steuererklärung allerdings durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, hätte sich die Abgabefrist sogar bis zum 28. Februar 2022 verlängert (§ 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO). Das gilt alles nicht mehr!

Da nicht nur Steuerberater, sondern auch viele nicht beratene Steuerpflichtige im privaten Umfeld durch die Corona-Pandemie belastet sind (z.B. durch Homeschooling oder erhöhten Betreuungsbedarf für Kinder), wurde die Abgabefrist für den Besteuerungszeitraum 2020 um drei Monate verlängert. Diese Änderung ist enthalten im „Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ – ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG).

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht für Arbeitnehmer u.a., wenn sie im Jahre 2020 Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Aufgrund der Pandemie und den dadurch geschaffenen Sonderregelungen wurde das Instrument des Kurzarbeitergelds in 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen als die Jahre zuvor.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb, rechtzeitig zu prüfen, ob für das Jahr 2020 eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss.

Achtung: Für den Besteuerungszeitraum 2020 kann das Finanzamt im Einzelfall anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der nicht nur vor dem 28. Februar 2022 liegt, sondern auch zwischen dem 1. März 2022 und dem 31. Mai 2022 liegen kann.

Über den 31. Mai 2022 hinaus können die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen nur im Einzelfall und auf Antrag verlängert werden, falls der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.

Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Geänderte Abgabefristen:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder