Schlagwort: Einkünfte

Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Scheidung: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung

Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten können nach der Scheidung in Höhe von bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Abfindung: Das wichtigste zur Fünftelregelung

Abfindung: Das wichtigste zur Fünftelregelung

Je nach wirtschaftlicher Auftragslage lassen sich Kündigungen im Betrieb nicht immer vermeiden. Im besten Fall bleibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit eine Abfindung vom Arbeitgeber einzufordern. Welche Höhe die Abfindung aufweist und in welcher Form die Abfindung gezahlt wird beeinflusst allerdings die spätere steuerliche Behandlung. Generell gilt für alle Abfindungsarten, dass sie in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
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