Schlagwort: Bemessungsgrundlage


Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Umfassende Neuregelung der Grundsteuer

Jeder Hausbesitzer muss Grundsteuer zahlen. Aber auch die Mieter müssen sie indirekt zahlen, denn Immobilieneigentümer können sie über die Nebenkosten umlegen. Die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die an die Einheitswerte anknüpft, war im Jahre 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Deshalb soll nun die Grundsteuer in Deutschland umfassend reformiert werden. Dem Gesetzgeber hat das Gericht eine Frist zur Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2019 gesetzt (BVerfG-Urteil vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14 u.a.).


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Midijob: Geänderte Berechnung im Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Midijob: Geänderte Berechnung im Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch seit dem 1.7.2019 werden im neuen Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijob) die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
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Midijob: Ausweitung der Gleitzone auf 1.300 Euro ab Juli 2019

Midijob: Ausweitung der Gleitzone auf 1.300 Euro ab Juli 2019

Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch in der sog. Gleitzone von 450 Euro bis 850 Euro (Midijob) werden die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt.
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