Wer eine vermietete Immobilie renoviert oder modernisiert, kann viele Kosten steuerlich geltend machen. Entscheidend ist jedoch, ob es sich um Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand handelt. Davon hängt ab, ob die Ausgaben sofort abziehbar sind oder nur über viele Jahre verteilt wirken.
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Schlagwort: Erhaltungsaufwand
Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand: Was bei Renovierungen steuerlich gilt
Wer eine vermietete Immobilie renovieren oder modernisieren möchte, steht oft vor der Frage: Handelt es sich um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand? Diese Unterscheidung ist steuerlich entscheidend – und ein neues BMF-Schreiben könnte in Kürze Klarheit schaffen.
Renovierung nach Kauf eines Hauses: Aufpassen bei Schönheitsreparaturen
Nach dem Erwerb eines gebrauchten Gebäudes werden oftmals umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Solche Aufwendungen sind eigentlich Erhaltungsaufwand und als Werbungskosten absetzbar, wenn das Gebäude vermietet wird. Doch wer nicht aufpasst, kann hier einiges falsch machen!
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