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Rund ums Thema "Zweitausbildung"
Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

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Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld? (mehr …)
Fiskus akzeptiert „mehraktige“ Berufsausbildung

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Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Berufsausbildung zum Bankkaufmann und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. (mehr …)
Schlagwörter: Ausbildung, Berufsausbildung, BFH, BFH-Urteil, BMF-Schreiben, Bundesfinanzhof, Erstausbildung, Kinder, Kindergeld, Steuerabzug, Urteil, Zweitausbildung
Kindergeld: Militärische Ausbildung bei der Bundeswehr als Berufsausbildung
Die Bundeswehr sucht auch junge Menschen, die dort mit ihrer abgeschlossenen Ausbildung im erlernten Beruf als Soldat auf Zeit Dienst leisten. So können beispielsweise Kfz-Mechatroniker im Bereich der Kfz- und Panzertechnik eingesetzt werden. Wegen der abgeschlossenen Berufsausbildung werden sie dann gleich mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, z. B. als Stabsunteroffizier.
Schlagwörter: Berufsausbildung, BFH, Bundesfinanzhof, Bundeswehr, Kinder, Kindergeld, Sonderausgaben, Steuererklärung, Steuertipp, Urteil, Zweitausbildung