Schlagwort: Einkommen

Kindergeld: Einfluss von Freiwilligendienst & Masterstudium

Kindergeld: Freiwilligendienst zwischen Bachelor- und Masterstudium

Volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung absolvieren oder einen Freiwilligendienst leisten, werden bis zum 25. Lebensjahr steuerlich berücksichtigt, das heißt, die Eltern haben Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge. Zu unterscheiden ist allerdings, ob es sich bei der Berufsausbildung um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei der Erstausbildung spielt das eigene Einkommen des Kindes keine Rolle, während bei der Zweitausbildung geprüft wird, ob und in welchem Umfang nebenbei eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.


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Kosten für Telefon-Hardware und Telefonie in der Steuererklärung

Eigentlich ist die private Handynummer ja top secret. Doch wenn der Chef abends noch anruft, um einen wichtigen Fall zu besprechen, dann verweisen nur die wenigsten Arbeitnehmer ihren Boss in die Schranken, in dem sie via Fingerwisch den Anruf ablehnen. Gut, dass in diesem Fall – beim Angerufen werden – keine Kosten entstehen. Was jedoch passiert, wenn ein berufsbedingter Anruf erst spät abends möglich ist, vom eigenen Telefon oder Smartphone aus? Was steuerlich möglich ist, zeigt dieser Bericht.  
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