Wer Eltern, erwachsene Kinder oder andere Angehörige finanziell unterstützt, kann die Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Möglich ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG. Das klingt zunächst einfach: Unterhalt zahlen, Nachweis sammeln, Betrag in der Steuererklärung eintragen. In der Praxis prüft das Finanzamt aber genau, ob die unterstützte Person tatsächlich bedürftig ist und ob der Zahlende sich die Unterstützung überhaupt leisten konnte.
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