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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Erhalte ich eine Empfangsbestätigung für die Abgabe meiner Steuererklärung?

Nachdem Sie mit Lohnsteuer kompakt Ihre Steuererklärung elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die unter anderem die folgenden Informationen enthält:

  • Transferticket
  • Telenummer
  • Sendedatum

Die Empfangsbestätigung steht nach dem elektronischen Versand auch in Ihrem persönlichen Bereich auf Lohnsteuer kompakt zusammen mit der komprimierten Steuererklärung als PDF-Datei für Sie bereit.

Mit Transferticket und Telenummer bestätigt das Finanzamt den elektronischen Empfang Ihrer Steuerdaten.

Wichtig

Bei der Wahl der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung wird die Steuererklärung allerdings erst im Finanzamt bearbeitet, wenn Sie die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht haben.

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Euro am Sonntag

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen in Deutschland unterstützt User bei komplexen Steuerfällen."

Euro am Sonntag 02/2021

Focus Money
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Focus
Handelsblatt
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WirtschaftsWoche
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