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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann ich mit meinem Finanzamt auch über E-Mail kommunizieren?

Selbstverständlich ist auch die Kommunikation per E-Mail mit Ihrem Finanzamt möglich. In der Regel können Sie alle einfachen Schreiben und Anträge (z.B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden.

Beachten Sie jedoch, dass das Zustellrisiko, insbesondere bei Frist wahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Unbefugte können Ihre E-Mails ggf. lesen. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.

Bitte beachten Sie daher auch, dass E-Mails an das Finanzamt auf eigene Gefahr erfolgen. Lohnsteuer kompakt kann die die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der E-Mails nicht gewährleisten. 

 

Bewertungen des Textes: Kann ich mit meinem Finanzamt auch über E-Mail kommunizieren?

         

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Anzahl an Bewertungen: 47

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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