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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was sind Spenden an unabhängige Wählervereinigungen

Spenden an unabhängige Wählervereinigungen werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro. Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag - anders als bei Parteien - nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Spenden müssen mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Der einfache Spendennachweis reicht nicht aus. Bei Spenden an unabhängige Wählervereinigungen wird die Steuerermäßigung zusätzlich zu den Spenden an politische Parteien gewährt. Ein vorrangiger Sonderausgabenabzug – vor dem Direktabzug von der Steuerschuld - ist nicht möglich.

Absetzen können Sie Spenden und Beiträge an freie Wählervereinigungen, die hauptsächlich auf kommunaler Ebene agieren. Dabei müssen Wählervereinigungen ein politischer Verein sein; nicht relevant ist, ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist.

Sie können dann Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen, wenn der Verein auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der jeweils letzten Wahl wenigstens ein Mandat errungen oder der Wahlbehörde angezeigt hat, dass er mit eigenen Wahlvorschlägen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene an der jeweils nächsten Wahl teilnehmen will.

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