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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht endet:

  • mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
  • mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stirbt.
  • wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Kirchenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.
Hinweis

Früher gab es in einigen Bundesländern den sog. "Reuemonat", d.h. die Kirchensteuerpflicht endete erst einen Monat nach dem Austrittsmonat. Dies galt für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Doch inzwischen wurde der Reuemonat zur Vereinheitlichung der kirchensteuerlichen Regelungen im Bundesgebiet abgeschafft, d.h. der Kirchenaustritt wird in dem Kalendermonat wirksam in dem er erklärt wurde.

Nach dem Kirchenaustritt informiert die Meldebehörde automatisch das zuständige Finanzamt, damit dieses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ändert. Für die Zeit nach Ihrem Kirchenaustritt wird also bei der monatlichen Gehaltsabrechnung keine Kirchensteuer mehr einbehalten.

Das kostet Sie der Kirchenaustritt - Austrittsgebühren

In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern müssen Sie zwischen 10 und 60 Euro Gebühren für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt bezahlen.

Rechner
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Finanztip

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Finanztip 04/2026

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Chip 04/2026