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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023)      Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025):      Bezeichnung des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Wenn in Ihrem Bruttoarbeitslohn Gehaltsteile enthalten sind, die nach ausländischem Recht steuerfrei, aber nach deutschem Recht steuerpflichtig sind, tragen Sie diese hier ein. Beispiele hierfür sind:

Bonuszahlungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Erfolgsbeteiligungen: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Vergütungen für Überstunden: Im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Dienstwagen: Nutzung im Ausland steuerfrei, aber in Deutschland steuerpflichtig.

Fügen Sie auch Beträge hinzu, die zusätzlich zu Ihrem Arbeitslohn hinzukommen und nach deutschem Recht steuerpflichtig sind. Dies können zusätzliche Vergütungen oder Leistungen sein, die nicht bereits im Bruttoarbeitslohn enthalten sind.

Hinweis: Steuerpflichtiger Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) ist hier nicht anzugeben.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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