Ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage für einen bestimmten Zeitraum.
Ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage für einen bestimmten Zeitraum.
Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Üblicherweise sind daher die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage. Im Gegensatz dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
In den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks sind nur der Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage.
In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.
Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist die Anzahl der Arbeitstage wichtig.
Das Jahr hat 365 Tage abzüglich 104 Samstage und Sonntage und je nach Bundesland zwischen 9 und 13 Feiertage. Bei einer 5-Tage-Woche hat ein Angestellter zudem mindestens 20 Tage Urlaub, viele aber dank Tarifvertrag 30 oder gar 35 Tage.
Somit bleiben je nach Bundesland und Arbeitsvertrag zwischen 213 und 232 Arbeitstage übrig. zusätzlich müssten dann Krankheits- und andere Fehltage abgezogen werden.
Das Finanzamt erkennt daher in der Regel ohne Nachfrage folgende Arbeitstage pro Jahr an: