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VL-Anlage:

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): VL-Anlage:



Was sind vermögenswirksame Leistungen und wer kann sie erhalten?

Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vwL) vom Arbeitgeber hat fast jeder Arbeitnehmer und Auszubildende (auch Richter, Beamte, Soldaten). Der Anspruch auf vwL ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt, manche Chefs zahlen sie auch freiwillig. Wie hoch die vwL ausfallen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Los geht es bei rund sechs Euro bis maximal 40 Euro monatlich. Teilzeitkräfte bekommen die vwL meist nur anteilig, Rentner und Selbständige haben gar keinen Anspruch.

Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss der Arbeitnehmer einen vwL-fähigen Sparvertrag abschließen und seinem Arbeitgeber eine Kopie davon vorlegen. Der Chef überweist dann die monatlichen vwL-Raten direkt in den Sparvertrag. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vwL genutzt werden.

Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen ist die Arbeitnehmersparzulage von unterschiedlichen Einkommensgrenzen abhängig: Beim Beteiligungssparen darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), beim Bausparen nicht höher als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.

Tipp

Für einige vwL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um seine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen. Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn man die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchte.

(2018): Was sind vermögenswirksame Leistungen und wer kann sie erhalten?



Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage zahlt Ihnen der Staat auf vermögenswirksame Leistungen (vwL), die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und anlegen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jedoch nicht bei allen vwL-Anlageformen.

Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vwL genutzt werden.

Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen ist die Arbeitnehmersparzulage von unterschiedlichen Einkommensgrenzen abhängig: Beim Beteiligungssparen darf das zu versteuernde Einkommen nicht höher sein als 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), beim Bausparen nicht höher als 17.900 Euro (bei Verheirateten 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.

Bei den Bausparverträgen gibt es darüber hinaus noch einen weiteren Vorteil: Eine zusätzliche Wohnungsbauprämie, die man bis zu einer Einkommensgrenze von 25.600 Euro jährlich erhält (bei Eheleuten das Doppelte).

Tipp

So niedrig sind die Einkommensgrenzen nicht wirklich, denn sie beziehen sich nicht auf das Jahres-Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Steuerpauschbeträge, Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge mindern das Einkommen entsprechend.

(2018): Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?



Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?

Anspruch auf die Arbeitnehmersparlage haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:

  • Beim Beteiligungssparen (z. B. Investmentfonds) liegt die Grenze bei 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro).
  • Beim Bausparen liegt die Grenze bei 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro).

Bleibt man unter den jeweiligen Einkommensgrenzen, kann der zusätzliche Geldsegen durch die Zulagen vom Staat schon lohnend sein:
Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich beim Beteiligungssparen auf 20 Prozent der jährlichen Sparzahlungen.

Beispiel

Wer den Höchstbetrag von 400 Euro einzahlt, bekommt so jährliche staatliche Zulagen von 80 Euro. Da alle vwL-Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen müssen, kommen immerhin 480 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer drauflegt.

Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent - aber hier liegt die geförderte Sparleistung auch höher: Auf maximal 470 Euro Einzahlungen im Jahr erhalten Arbeitnehmer jährlich 43 Euro (gerundet). Das wären dann 258 Euro in sechs Jahren, die der Staat obendrauf legt.

Wohnungsbauprämie
Und noch ein Pluspunkt für Bausparer: Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt, Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WoP). Sie beträgt maximal 45,06 Euro pro Jahr (Verheiratete: 90,11 Euro). Die Prämie steht jedem zu, der mindestens 16 Jahre alt ist. Die maximal geförderte Sparleistung beträgt 512 Euro pro Jahr (1.024 Euro bei Eheleuten). Wer besonders lukrativ sparen will, kann sogar beide Anlageformen nutzen und dreifach staatliche Prämien kassieren. Das wären für einen Sparer 168,06 Euro pro Jahr vom Staat: 45,06 Wohnungsbauprämie plus 43 Euro Arbeitnehmerzulage für den vwL-Bausparvertrag und 80 Euro für den vwL-Fondssparvertrag. Über die gesamte Laufzeit summiert sich dieser staatliche Zuschuss auf rund 1.010 Euro.

Auch zur Tilgung eines Baukredits kann man die vermögenswirksamen Leistungen einsetzen und auch hierbei die Arbeitnehmersparzulage bekommen, solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Wenn der Kreditgeber eine zusätzliche Tilgung zulässt, kann man auf diese Weise schneller seine Bauschuld reduzieren. Zur staatlichen Förderung und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers kommt natürlich noch die Wertentwicklung des jeweiligen Produktes hinzu. Es lohnt sich ein Vergleich unter den günstigsten Anbietern.

(2018): Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?



Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen investieren, wenn ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?

Bei Investmentfonds und Bausparverträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden unterhalb einer bestimmten Grenze bleibt. Diese liegt im ersten Fall bei 20.000 Euro, im zweiten Fall bei 17.900 Euro.

Bei Verheirateten gelten die doppelten Beträge. Die weiteren VL-Anlagemöglichkeiten Banksparplan, Betriebliche Altersvorsorge und Lebensversicherung eignen sich besonders für diejenigen, die aufgrund eines höheren Einkommens sowieso keine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Denn die gibt es bei diesen Produkten erst gar nicht.

Wer sich also nicht nach den Kriterien Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie richten muss oder will, sollte sich an der Rendite der Anlagemöglichkeit und seinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis orientieren. Die Vor- und Nachteile sind abhängig von der jeweiligen Anlageart.

Da sich der Zins der Banksparpläne zum Beispiel oft an der aktuellen Marktlage orientiert, weiß man nicht wirklich, wie viel man am Ende herausbekommt. Eine betriebliche Altersvorsorge wird, anders als die anderen VL-Sparmöglichkeiten, nicht nach sechs bis sieben Jahren ausbezahlt, sondern erst mit Erreichen des Rentenalters.

(2018): Wie kann ich vermögenswirksame Leistungen investieren, wenn ich keine Arbeitnehmersparzulage erhalte?



Wie finde ich alle Daten, die ich eintragen muss, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten?

Die Daten werden seit 2018 elektronisch an das Finanzamt übermittelt, sodass eine dezidierte Eintragung - anders als früher - nicht mehr erforderlich ist. Seit dem Jahr 2018 stellen daher die Anbieter von vermögenswirksamen Leistungen auch keine "Anlage VL" mehr aus. Sie sollten aber weiterhin eine jährliche Bescheinigung oder einen Kontoauszug von Ihrem Anbieter für ihre Unterlagen erhalten.

Den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie spätestens bis zum Ende des vierten Jahres nach dem Sparjahr stellen. Auch wenn die Arbeitnehmer-Sparzulage nur auf Antrag festzusetzen ist, gilt nicht die Verlängerung auf 7 Jahre, sog. Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.

(2018): Wie finde ich alle Daten, die ich eintragen muss, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten?



Wie erhalte ich eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen?

Im Normalfall erhalten Sie von Ihrem Anbieter jedes Jahr die "Anlage VL" automatisch zugesandt. Darin sind alle erforderlichen Angaben Ihres Vertrages enthalten. Zur Beantragung der Arbeitnehmersparzulage kreuzen Sie im Steuerhauptformular auf Seite 1 oben das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an und legen die "Anlage VL" bei.

Für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage kann an die Stelle der "Anlage VL" in Papierform auch die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung treten. Diese ist vom Anlageinstitut spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die ab dem 1.1.2017 angelegt werden. Die "Anlage VL" in Papierform wird künftig nicht mehr ausgestellt (BMF-Schreiben vom 16.12.2016). Der Arbeitnehmer muss der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen und seine Steuer-Identifikationsnummer mitteilen.

(2018): Wie erhalte ich eine Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen?


Feldhilfen

Art der VL-Anlage

Wählen Sie hier aus, um welche Anlageform es sich handelt.

  • Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen (§ 4 VermBG)
  • Wertpapier-Kaufvertrag (§ 5 VermBG)
  • Beteiligungs-Vertrag oder Beteiligungs-Kaufvertrag (§§ 6, 7 VermBG)
  • Bausparvertrag (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG)
  • Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 VermBG) oder Anlagen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 VermBG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Die bisherige Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) wird seit dem Jahr 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt. Die Finanzverwaltung erstellt kein Muster mehr für die Anlage VL, und die Anbieter versenden keine Papierbescheinigungen mehr. Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie nun mit dem Eintrag einer "1" in die Zeile 91 des Steuerhauptformulars 2018.

Im Hauptformular zur Steuererklärung 2018 ist folgende neue Abfrage in Zeile 91 zur Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage eingefügt: "Für alle vom Anbieter übermittelten elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen wird die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt."

Institutsschlüssel

Tragen Sie hier den Institutsschlüssel für die Arbeitnehmer-Sparzulage ein.

Wenn der Institutsschlüssel nicht bekannt ist, tragen Sie bitte "0000000" ein.

Den Institutsschlüssel finden Sie in der VL-Bescheinigung, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten.

Vertragsnummer

Tragen Sie hier die Vertragsnummer für die Arbeitnehmer-Sparzulage ein.

Die Vertragsnummer finden Sie in der VL-Bescheinigung, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten.

Höhe der vermögenswirksamen Leistungen

Tragen Sie hier die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ein.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen finden Sie in der VL-Bescheinigung, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten.

Ende der Sperrfrist

Tragen Sie hier das Ende der Sperrfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage ein.

Das Ende der Sperrfrist finden Sie in der VL-Bescheinigung, die Sie von Ihrem Anbieter erhalten.


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