Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Wie erfolgt die Umrechnung von Arbeitslohn in ausländischer Währung?

Erhalten Sie Ihren Arbeitslohn in fremder Währung, müssen Sie die Einnahmen für die Einkommensteuererklärung in Euro umrechnen. Falls im Ausland Steuern einbehalten wurden, müssen Sie auch diese zwecks Anrechnung auf die Steuerschuld in Euro umrechnen. Wie dies genau zu erfolgen hat, hat der Bundesfinanzhof geklärt (BFH-Urteil vom 3.12.2009, BStBl. 2010 II S. 698).

  • Die Umrechnung erfolgt entsprechend dem Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 1 EStG zum Zeitpunkt des Zuflusses. Dies ist bei Arbeitslohn der Fall, wenn das Gehalt dem Konto bei der Bank gutgeschrieben wird.
  • Die Umrechnung der Einkünfte muss mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Und zwar mit den monatlichen Durchschnittskursen. Diese Euro-Referenzkurse entsprechen den Umsatzsteuer-Umrechnungskursen, die vom Bundesfinanzministerium monatlich festgesetzt und im Bundessteuerblatt I veröffentlicht werden.

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 14.12.2014)

Diese Vorgaben des BFH wendet die Finanzverwaltung bei Grenzgängern in die Schweiz nicht an. Vielmehr sollen sie in ihrer Steuererklärung in der "Anlage N-Gre" sowohl ihren Arbeitslohn als auch die schweizerische Abzugssteuer in Schweizer Franken eintragen. Die Finanzämter wandeln diese Beträge dann jahresbezogen - nicht monatsbezogen! - in Euro um. Dabei verwenden sie einen Durchschnitts-Jahresbetrag, den die Finanzverwaltung vorgibt. Für 2020 hat die Finanzverwaltung den jahresbezogenen Umrechnungskurs für die Steuerveranlagung mit 93,00 EUR für 100 CHF angegeben. Für das Jahr 2021 war der Kurs bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt