Berechnen Sie Zulagen und Steuerersparnis für die Riester-Rente
Berechnen Sie Zulagen und Steuerersparnis für die Riester-Rente
| Vorsorgeart | Merkmale | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Banksparpläne | - Festverzinsung - Keine Kursschwankungen - Höchste Sicherheit |
- Risikolos - Flexibel - Einfache Handhabung |
- Geringe Renditechancen |
| Fondssparpläne | - Investition in Investmentfonds - Höhere Renditechancen - Geeignet für langfristige Anleger |
- Gute Renditechancen - Profitabel bei langen Laufzeiten - Für jüngere Sparer geeignet |
- Keine garantierten Erträge - Abhängig von Marktentwicklung |
| Klassische Rentenversicherung | - Anlage in Anleihen oder Immobilien - Garantierte Rentenzahlungen - Lebenslange Rente |
- Hohe Sicherheit - Planbare Leistungen |
- Unflexibel - Geringere Rendite durch Abzüge |
| Fondsgebundene Rentenversicherung | - Kombination aus Fonds und Sicherheit - Teilweise Investition in Fonds - Lebenslange Rente |
- Höhere Renditechancen als klassisch - Lebenslange Rentenzahlung |
- Höheres Risiko - Abhängig von Marktentwicklung |
| Wohn-Riester | - Förderung für selbstgenutzte Immobilien - Finanzierung, Kauf oder Entschuldung - Seit 2008 verfügbar |
- Kombination aus Wohneigentum und Vorsorge - Keine Mietkosten im Alter |
- Bindung an selbstgenutzte Immobilie - Einschränkungen bei Umzug/Verkauf |
Die Wahl der passenden Altersvorsorge hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Alter und Ihrer Risikobereitschaft ab. Für jüngere Sparer eignen sich renditestarke Produkte wie Fondssparpläne, während ältere Anleger auf Sicherheit setzen sollten, z. B. Banksparpläne oder klassische Rentenversicherungen. Wohn-Riester ist ideal für Eigenheimbesitzer.
Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und steuerliche Vorteile gefördert. Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sparer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen Mindestbeitrag leisten.
Wie wird die volle Riester-Förderung erreicht?
Beispiele zur Berechnung
1. Familie mit zwei Kindern (geboren nach 2008):
2. Alleinstehender ohne Kinder:
Besonderheiten für Ehepartner und Elternzeit
Was passiert bei geringeren Einzahlungen?
Fazit: Die Höhe der Riester-Förderung hängt von Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Einzahlungen ab. Die staatlichen Zulagen können einen erheblichen Teil der Sparleistung ausmachen und sollten vollständig ausgeschöpft werden. Ein Steuerprogramm oder eine Beratung bei Ihrem Anbieter kann Ihnen helfe
Ein Riester-Vertrag ist eine staatlich geförderte Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Anlagemöglichkeiten prüfen
Wählen Sie eine Anlageform, die zu Ihrer Risikobereitschaft und Lebenssituation passt:
2. Zertifizierte Produkte wählen
3. Kosten und Rendite vergleichen
4. Beratung und Abschluss
Besonderheiten beim Wohn-Riester
Fazit: Vergleichen Sie sorgfältig Angebote und wählen Sie eine Anlageform, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Nutzen Sie unabhängige Beratung, um von der Riester-Förderung zu profitieren.
Nein. Sie können nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:
Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.
Ein Riester-Vertrag ist für junge Sparer besonders attraktiv. Neben der regulären Förderung gibt es für Berufseinsteiger bis 25 Jahre einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Dieser Bonus wird seit 2008 automatisch zusammen mit der Grundzulage gewährt.
Voraussetzungen für den Berufseinsteiger-Bonus
Beispielrechnung
Im ersten Jahr erhalten junge Sparer folgende staatliche Förderung:
Hinweis: Die staatliche Förderung reduziert Ihre eigene Mindestsparleistung, da die Zulagen direkt in Ihren Riester-Vertrag einfließen.
Fazit
Der Berufseinsteiger-Bonus belohnt junge Sparer mit einer zusätzlichen Förderung von 200 Euro. Dies macht den Einstieg in die Riester-Vorsorge besonders attraktiv und hilft, frühzeitig Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen. Achten Sie darauf, den Bonus rechtzeitig zu nutzen, da er nur bis zum Alter von 25 Jahren verfügbar ist.
Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, erhält die vollen Zulagen. Die Höhe der Zulagen und der steuerlichen Vorteile hängt von den folgenden Faktoren ab:
| Zulagenart | Höhe der Zulage | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro (ab 2018, bis 2017: 154 Euro) | Voller Anspruch bei Einhaltung des Mindesteigenbeitrags (4 % des Bruttojahreseinkommens). |
| Kinderzulage | 185 Euro (Kinder geboren vor 2008) 300 Euro (Kinder geboren ab 2008) |
Kindergeldberechtigung erforderlich. Zulage wird standardmäßig der Mutter zugeordnet, kann aber auf Antrag dem Vater übertragen werden. |
| Sonderausgabenabzug | Maximal 2.100 Euro pro Jahr | Eigenbeiträge und Zulagen zählen als begünstigte Aufwendungen. Der Abzug erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. |
Beispiel:
Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2010 und 2007 geboren) erhält im Jahr 2018 folgende Zulagen:
Der Mindesteigenbeitrag (4 % des Bruttoeinkommens) wird durch die Zulagen reduziert, sodass die verbleibende Sparleistung geringer ausfällt.
Steuerliche Vorteile:
Fazit: Die Riester-Zulagen und der Sonderausgabenabzug machen die Altersvorsorge besonders attraktiv. Um die vollen Vorteile zu nutzen, sollte der Mindesteigenbeitrag geleistet und die Zulagen beantragt werden.
Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert - und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.
Aktuell wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 ab 2018 die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht, die Kinderzulage bleibt unverändert (§ 84 Satz 1 EStG).
Die erhöhte Zulage gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riester-Verträge, sondern auch für schon bestehende Verträge. Die Erhöhung auf 175 Euro schafft insbesondere für Geringverdiener einen größeren Anreiz, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.
Die Altersvorsorgezulage besteht aus folgenden Komponenten:
Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.
Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungsteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.
Wohnriester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohnriester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Eine zusätzliche Altersvorsorge ist gerade für Minijobber wichtig. Doch den wenigsten Geringverdienern ist bewusst, dass auch Minijobber mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Insgesamt besteht die Förderung aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.
Weitere Vorteile: Mit den Zuzahlungen in die gesetzliche Rente steigen nicht nur die Rentenansprüche. Minijobber können sogar Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Außerdem sind die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Quelle: Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“ vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,