Was ist der Datenabruf und wozu benötige ich ihn?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Lohnsteuer kompakt. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn Sie den Service einmalig eingerichtet haben, wissen Sie sofort, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2024 können die Daten für 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden
Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung
Wenn Sie den Datenabruf in Lohnsteuer kompakt freigeschaltet haben, können Sie die Online-Abgabe für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung sofort nutzen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft. Die Aktivierung des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung erfolgt einmalig und dauert bis zu 2 Wochen.
Die bereitgestellten Daten können Sie dann mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei Lohnsteuer kompakt übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen. Ihre Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Rechner
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.