Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2012) Welche Besonderheiten gelten bei Pflege- und Betreuungsleistungen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Welche Besonderheiten gelten bei Pflege- und Betreuungsleistungen?

Handelt es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen um Pflege und Betreuungsleistungen, erhöht sich der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 600 Euro auf 1.200 Euro. Begünstigt sind also unter Einbeziehung der haushaltsnahen Dienstleistungen 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 Euro.

Die Erhöhung des Höchstbetrags auf 1.200 Euro setzt voraus, dass bei den gepflegten oder betreuten Personen eine der Pflegestufen I bis III vorliegt oder diese Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben. Die erhöhte Steuerermäßigung kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder einem Angehörigen in Anspruch genommen werden, der die entsprechenden Leistungen bezahlt.

Wichtig: Die Steuerermäßigung wird nur gewährt, soweit die Aufwendungen nicht bereits als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Außerdem werden die erhaltenen Leistungen aus der Pflegeversicherung auf die Aufwendungen angerechnet.

Bewertungen des Textes: Welche Besonderheiten gelten bei Pflege- und Betreuungsleistungen?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 6

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt