Пожалуйста, дополните информацию на этой странице, только если у Вас нет постоянного места жительства или постоянного места жительства в Германии. Если это не так, оставьте все поля на этой странице пустыми!
Если в течение налогового года Вы проживали или обычно проживали за границей, получили внутренний доход и желаете воспользоваться налоговыми льготами для физических лиц и семьи, то для того, чтобы считаться в Германии "сильным", Вам необходимо заполнить следующие поля для получения статуса неограниченного налогооблагаемого лица.
Это также возможно, если Ваш супруг/супруга являлся резидентом или обычно проживает в стране ЕС/ЕЭЗ в течение налогового года, но Вы являетесь объектом неограниченного налогообложения в Германии или при обращении с Вами взимается налог на прибыль в размере
Пожалуйста, заполните форму "Certificate EU/EEA" или ">Certificate out EU/EEA". В данной форме налоговый орган должен подтвердить ваши данные.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann.
Wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, können Sie sich auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).
Voraussetzungen hierfür sind:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Sie haben inländische Einkünfte
- Ihre Einkünfte unterliegen im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte übersteigen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht. Der Grundfreibetrag im Jahre 2015 beträgt 8.472 Euro für Ledige und 16.944 Euro für Verheiratete. Der Grundfreibetrag ist ggf. nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums zu kürzen.
- Sie weisen die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nach. hierfür müssen Sie zusammen mit Ihren Steuerunterlagen den Vordruck "Bescheinigung EU/EWR" oder "Bescheinigung außerhalb EU/EWR" mit einreichen.
(2015): Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden kann.
Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?
Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland ihr Einkommen zum weitaus größten Teil erzielen und versteuern, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (sog. Grenzpendler gemäß § 1 Abs. 3 EStG).
Ob dies möglich ist, hängt allein von bestimmten Einkunftsgrenzen ab:
- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze). Oder
- die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigen (absolute Grenze). Der Grundfreibetrag beträgt im Jahre 2015 für Alleinstehende 8.472 Euro und für Verheiratete 16.944 Euro (2016: 8.652 Euro bzw. 17.304 Euro).
Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag ist, dass Sie - anders als bei beschränkter Steuerpflicht - alle personenbezogenen Steuervergünstigungen sowie eine ganze Reihe von familienbezogenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Dazu zählen beispielsweise der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen.
Einen speziellen Vorteil gibt es, wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates sind und Ihr Ehegatte oder Kind seinen Wohnsitz in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Ehegatte ebenfalls Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist. Dann kommen Sie auch in den Genuss von familienbezogenen Steuervergünstigungen: Hier zählen vor allem die Zusammenveranlagung mit dem Splittingtarif bzw. Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III, die Verdoppelung der ehebezogenen Pausch- und Höchstbeträge wie Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgehöchstbetrag, Sparerpauschbetrag, ferner der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
(2015): Wann empfiehlt sich ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?