Bescheinigung EU / EWR 2014

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer können sich die gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Geben Sie zusätzlich zur Ihrer Einkommensteuererklärung die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über den Wohnsitz und die Einkünfte im Ansässigkeitsstaat ab.

Hier finden Sie die Bescheinigung EU / EWR in verschiedenen Sprachen:

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