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 Musterbriefe


Verlust bei Tätigkeit als Übungsleiter (§ 3 Nr. 26 EStG)

Max Muster

Musterweg 12
12345 Berlin
 

Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt

Finanzamt Muster

Musterstr. 17
12345 Musterstadt
 

Verlust bei Tätigkeit als Übungsleiter (§ 3 Nr. 26 EStG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.

Die Steuerberechnung berücksichtigt nicht den Verlust aus der Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26 EStG.

Die ausgeübte Tätigkeit entspricht unstreitig den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG, so dass Einnahmen hieraus bis zur Höhe von 2.400 Euro steuerfrei sind. Gemäß § 3c EStG dürfen Ausgaben nur dann abgezogen werden, soweit diese nicht in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.

Bei Einnahmen, die nicht unbegrenzt steuerfrei gestellt werden, besteht das Abzugsverbot von Werbungskosten gemäß § 3c EStG nur in Höhe der tatsächlich steuerfreien Einnahmen. Somit sind die Werbungskosten in voller Höhe zu berücksichtigen, obwohl die Einnahmen unter 720 Euro liegen.

Zu dieser Rechtsfrage sind beim BFH zwei Verfahren mit dem Aktenzeichen VIII R 17/16 und III R 23/15 anhängig.

[Ich beantrage / Wir beantragen], das Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 AO bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen


Max Muster