Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat (nur für Jahre bis 2012)
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
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Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Heirat (nur für Jahre bis 2012)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Ich habe die besondere Veranlagung gem. § 26c EStG gewählt und beantrage die zeitanteilige Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Jahr der Heirat.
Gem. BFH-Urteil vom 05.11.2015, Aktenzeichen III R 17/14 (vorgehend Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.05.2014, Az: 6 K 2901/13) kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, welche die besondere Veranlagung gewählt haben, anteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.
Bitte ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Hinweis:
Der BFH hat in dem Urteil auch klargestellt, dass bei der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG die Steuerpflichtigen so behandelt werden, als ob sie die Ehe nicht geschlossen hätten. Das Urteil ist nicht anwendbar bei Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten (bis 2012: getrennter Veranlagung).
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster