In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?                                    
                                                
                Hier können Sie die tatsächlichen Ausgaben eintragen. Diese werden  jedoch nicht in voller Höhe anerkannt. Denn es wird hiervon noch Ihre  zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese richtet sich nach Ihrem  Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und wird vom  Finanzamt berechnet. Diese zumutbare Eigenbelastung beträgt ein bis  sieben Prozent der gesamten Einkünfte. Auf jeden Fall sollten Sie die  entsprechenden Ausgaben nachweisen können.
Wenn Sie mit Ihren Ausgaben unter der zumutbaren Eigenbelastung  bleiben, lohnt es sich gar nicht, die Kosten in der Steuererklärung  anzugeben. 
Pflegepauschbetrag: Liegen Sie auch nach dem Abzug der  Eigenbelastung noch über dem Pflegepauschbetrag, geben Sie Ihre  Aufwendungen zur Pflege an, so wie sie tatsächlich angefallen sind. Dann  müssen Sie sie allerdings auch einzeln nachweisen können, wofür Sie  Geld ausgegeben haben. Allerdings können Sie auf diese Weise mehr als  den Pflegepauschbetrag geltend machen.
Tipp: Für das  Finanzamt zählt nicht, wann die Kosten angefallen sind, sondern wann Sie  sie gezahlt haben. So sollten Sie versuchen, mehrere Ausgabe-Positionen  in ein Jahr zu legen, um die Summe der Ausgaben zu erhöhen und so über  das Limit Ihrer zumutbaren Eigenbelastung zu kommen.
Beispiel: Steht eine hohe Zahnarztrechnung an, die aber erst im kommenden Jahr  fällig wird? Wenn Sie jedoch bereits für das laufende Jahr andere  Ausgaben unter den außergewöhnlichen Belastungen verbuchen könnten,  bitten Sie Ihren Zahnarzt um eine vorzeitige Rechnung oder um eine  Teilrechnung. So können Sie möglicherweise alle Ausgaben, die über den  zumutbaren Belastungen liegen, noch in der Steuererklärung für das  laufende Jahr geltend machen.
Wichtig: Der Höchstbetrag  wird jedoch nur bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen  abgezogen. Ausgaben, die bei den besonderen außergewöhnlichen  Belastungen angesetzt werden, bleiben ungekürzt.
Anhand dieser Tabelle können Sie ungefähr Ihre zumutbare Eigenbelastung berechnen:
| Einkünfte insgesamt
 | Alleinstehende und getrennt veranlagte Eheleute, keine Kinder | Zusammen veranlagte Eheleute, keine Kinder | Alleinstehende oder Verheiratete, ein oder zwei Kinder | Alleinstehende oder Verheiratete, drei oder mehr Kinder | 
| bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent | 1 Prozent | 
| 15.340 bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent | 3 Prozent | 1 Prozent | 
| über 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent | 4 Prozent | 2 Prozent | 
                
                                                                                            
                                                                            (2010):  In welcher Höhe kann ich die außergewöhnlichen Belastungen geltend machen?                                            
                
             
                                
                
                
            
            
                                                                                
                    Wer kann außergewöhnliche Belastungen absetzen?                                    
                                                
                Jeder. Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. So wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden. Wenn ein Steuerzahler unvermeidbare größere Belastungen als andere Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen oder Familienstand hat, kann er auf Antrag seine Einkommensteuer senken lassen. Hierzu müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung eintragen.
Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen. Der Prozentsatz beträgt je nachdem ein bis sieben Prozent des zu versteuernden Jahreseinkommens. Übersteigen Sie diesen Prozentsatz mit Ihren außergewöhnlichen Belastungen, können sie die Kosten in unbegrenzter Höhe geltend machen.
Außergewöhnliche Belastungen können sein: Scheidungskosten, Bestattungskosten oder Krankheitskosten. In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen. Der Pflegepauschbetrag kann von allen in Anspruch genommen werden, die einen nahen Angehörigen pflegen. Dies ist ein Jahresbetrag, der nicht von einer zumutbaren Belastung abhängig ist. Auf den einzelnen Seiten unserer Steuererklärung lesen Sie noch genauere Angaben zu den jeweiligen außergewöhnlichen Belastungen, die Sie geltend machen können.
Tipp: Es wird unterschieden zwischen den allgemeinen und den besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Die allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen, zu denen beispielsweise die Krankheitskosten, Scheidungskosten und die Bestattungskosten gehören, werden erst ab der zumutbaren Eigenbelastung anerkannt. Die besonderen außergewöhnlichen Belastungen werden ungekürzt anerkannt, jedoch meist bis zu festen Höchstbeträgen. Hierzu gehören beispielsweise der Unterhalt für eine bedürftige Peron oder die auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes zur Ausbildung.
                
                                                                                            
                                                                            (2010): Wer kann außergewöhnliche Belastungen absetzen?