Lohnsteuer kompakt mit erweitertem Umfang

Mit dem Beginn der neuen Steuersaison erweitert die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt seinen Nutzerkreis. Richtete sich das Steuerprogramm in den vergangenen Jahren vornehmlich an steuerpflichtige Arbeitnehmer, können nun auch Selbständige Lohnsteuer kompakt nutzen, um ihre Steuererklärung zu erledigen.

Aber nicht nur Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können mit Lohnsteuer kompakt bearbeitet werden. Auch Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb ob als Einzelunternehmer oder als Mitgesellschafter sind kein Problem für Lohnsteuer kompakt.

Mit der Erweiterung der Online-Steuererklärung erschließt sich Lohnsteuer kompakt eine neue Zielgruppe. Nun können auch Journalisten, Schriftsteller, Künstler sowie weitere Selbständige ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt machen. Außerdem ist es nun möglich, Angaben zu Veräußerungsgewinnen aufgrund einer selbständigen Tätigkeit zu machen.

Verständliche Informationstexte erleichtern auch den Selbständigen das Ausfüllen der Steuererklärung, beantworten etwaige Fragen und helfen bei Unsicherheiten. Ein technisches Benutzerhandbuch gibt Tipps zur Bedienung des Programms und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Die Gebühr in Höhe von 14,99 Euro fällt erst  an, wenn die Steuererklärung ausgedruckt bzw. elektronisch per ELSTER ans Finanzamt übertragen werden soll. Die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.